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Dieser Artikel wurde am 18. Mai 2011 um 09:14 Uhr in der Rubrik Titelthema veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Kreistag schlägt Namen für Abstimmung vor

Am 4. September: Kreis Vorpommern-Rügen oder Ostseekreis Stralsund?

Von Robby Günther

Bergen auf Rügen. Da platzte Kreistagspräsidentin Gisela Lemke (CDU) der Kragen! Totale Disziplinlosigkeit unter den Kreistagsmitgliedern während der wichtigen Debatte zur neuen Hauptsatzung, die als Grundlage für die Arbeit des Kreistages ab 5. September dienen soll. Mit einem Schlag auf den Tisch und scharfen Worten ermahnte Lemke die „politischen Verantwortungsträger“, der Debatte zu folgen. Der vorletzte Kreistag Rügen am zurückliegenden Donnerstag war geprägt von der Kreisgebietsreform, die am 4. September mit der Neuwahl des Kreistages in Kraft treten soll.

Um den neuen Kreistag arbeitsfähig zu machen, muss zwischen den drei Partnern Stralsund, Nordvorpommern und Rügen eine vorläufige Hauptsatzung abgesprochen und abgestimmt sein. Dieter Holtz (DIE LINKE) kritisierte die vorliegende Satzung in einer Reihe von Punkten und sieht die „Möglichkeiten der Kreistagsmitglieder im neuen Kreis eingeschränkt“. Er kritisierte zudem die Besetzung der Ausschüsse mit Kreistagsmitgliedern und sachkundigen Einwohnern. Seiner Meinung nach zu wenig Sachverstand, so der Sassnitzer Bürgermeister.

Landrätin Kerstin Kassner (DIE LINKE) plädierte allerdings für die vorliegende Satzung und betonte, dass mit Inkrafttreten der Satzung auch Erfahrungen durch den Kreistag gesammelt werden können, was die praktische Arbeit in Ausschüssen und Kreistag angehe. Auch CDU-Fraktionsführer Herbert Dobelstein bemängelte die geplante Anzahl von Mitgliedern in den Ausschüssen als „unzureichend“. Seine Fraktionskollegin und Vorsitzende des zeitweiligen Ausschusses Landkreisneuordnung, Petra Harder, hingegen bemerkte, dass „die Ausschüsse kein Dogma sein sollen“ . Sowohl was die fachliche Ausrichtung als auch die Anzahl der Mitglieder betrifft. Mehrere Änderungsanträge von Dieter Holtz wurden in diesem Zusammenhang von der Mehrheit des Kreistages zurückgewiesen. Damit haben die Kreistage Nordvorpommern und Rügen der Satzung zugestimmt. Die Stralsunder Bürgerschaft tat dies auch, allerdings mit einem abweichenden Beschluss, wie es ergänzend dazu hieß.

Große überparteiliche Einigkeit herrschte im Kreistag beim Vorschlag für den Namen des künftigen Kreises, über den die Bürger am 4. September abzustimmen haben. Nachdem sich Stralsund und Nordvorpommern für den Ostseekreis Stralsund ausgesprochen haben, hat der Rügener Kreistag mit Landkreis Vorpommern-Rügen nun einen zweiten Vorschlag für den Stimmzettel auf den Weg gebracht.

„Es ist gut, dass es zwei Vorschläge gibt, der Bürger hat damit eine Auswahl“, so Torsten Schäfer vom Bündnis für Rügen. Am 19. Mai beginnt vor dem Verwaltungsgericht Greifswald die Anhörung zur Klage gegen die Kreisgebietsreform.

Lediglich drei Plätze im Gerichtssaal hat der Landkreis Rügen für die beginnende Anhörung am morgigen Donnerstag vor dem Landesverfassungsgericht für seine Repräsentanten erhalten. Kreistagspräsidentin Gisela Lemke, Landrätin Kerstin Kassner und Felicitas von Mutius, Leiterin des Rechtsamtes des Kreises, werden Rügen vertreten. Der Landkreis ist neben den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Ostvorpommern, Ludwigslust, Uecker-Randow und Müritz sowie den beiden kreisfreien Städten Wismar und Greifswald Kläger gegen das von der Landesregierung im Sommer letzten Jahres beschlossene Gesetz zur Kreisneuordnung. Dieses soll mit den Wahlen zum Kreistag am 4. September in Kraft treten. An diesem Sonntag im Spätsommer sollen dann auch die Landräte der Super-Kreise gewählt werden. Die Bürger können zudem über den Namen abstimmen.

Die klageführenden Kreise und Städte hoffen auf das Gericht, dass die Reform auf den letzten Metern vor der politischen Abstimmung doch noch gestoppt wird. „Übung beendet, wegtreten“, werden die Hoffnungen verbal ausgedrückt.

Sind die Anhörungen vor dem Landesverfassungsgericht vorbei, haben die Richter immerhin drei Monate Zeit, ein Urteil zu finden. Eine Entscheidung zum spätestmöglichen Zeitpunkt im August wird allerdings von Politikern und Verwaltungen nicht erwartet. Denn dann wäre keine Zeit mehr für Wahlkampf. Es wird nun erwartet, dass sich die Greifswalder Richter Anfang Juli positionieren, wie diese Zeitung aus politischen Kreisen im Land erfahren konnte. Dann wird es einen kurzen und effektvollen Wahlkampf geben müssen, um Kandidaten und Programme bekannt machen und Positionen zu besetzen. Nicht zu vergessen, am 4. September finden auch die Wahlen zum neuen Landtag statt. Wenn das Gesetz besteht, dann erwartet die Mecklenburger und Vorpommer ein Super-Wahlsonntag, am 4.9.!

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