Kreisgebietsreform ist vom Tisch
Landesverfassungsgericht fällt vernichtendes Urteil gegen Gesetzeswerk von SPD/PDS
Von Robby Günther
Hansestadt Greifswald/Insel Rügen. Klatsch, das war deutlich! Das Landesverfassungsgericht hat am letzten Donnerstag die so genannte Kreisgebietsreform der ehemaligen Landesregierung aus SPD und PDS (heute Die Linke) zum Scheitern gebracht. Die sieben zuständigen Richter hatten zur Entscheidung für das Urteil die ihnen zustehende Zeit voll ausgenutzt. Am vergangenen Donnerstag, kurz von 11 Uhr, war es soweit: Zahlreiche Vertreter der Klage führenden elf Landkreise sowie einige ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete im letzten Landtag, Landes- und Kommunalpolitiker, Vertreter der Wirtschaft und von verschiedenen Verbänden warteten auf die Verlesung des Urteils. Natürlich auch im Saal die Vertreter der Landesregierung, die das Gesetz bis zum Schluss versucht hatten zu verteidigen. Genutzt hat es nicht. Mit einem Votum von sechs zu einer Stimme lehnen die Richter das Gesetzeswerk als verfassungswidrig ab!

Der Richterhammer zerstörte am letzten Donnerstag die Pläne der ehemaligen SPD-PDS-Koalition zur Neuordnung der Kreise im Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Richter sehen eine verfassungswidrige Gesetzgebung mit Blick auf Paragraf 72 der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern. Sie stellten klar heraus, dass die kommunale Selbstverwaltung mit den Großkreisen unvereinbar ist. Repro: (RA)
Mit dem Urteil ist die für das Jahr 2009 geplante so genannte Kreisgebietsreform im Rahmen des Verwaltungsmoderniserungsgesetzes vorerst vom Tisch. Aus den 12 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten sollten fünf Mega-Kreise entstehen. So sollte beispielsweise der Landkreis Westmecklenburg über die doppelte Größe des Bundeslandes Saarland annehmen. Die Richter sahen den Paragrafen 72 der Landesverfassung, Absatz 1, Satz 2 verletzt. Dort heißt es wörtlich: Artikel 72. (1) Die Gemeinden sind berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Kreise haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.
Zwar stimmten die Richter Gerhard Hückstädt (Vorsitz), Helmut Wolf, Maximillian Wallerath, Peter Söhnchen, Peter Häfner, Joachim von der Wense und Brunhild Steding grundsätzlich der Übertragung von Aufgaben von der Landesebene auf die kommunalen Ebenen zu. Aber bei der Größe der künftigen Kreise machten die Juristen den politischen Verfechtern der Großkreise einen Strich durch die Rechnung. Die Richter regten an, dass jetzt geprüft werden könnte, ob künftig mit bis zu acht Kreisen entsprechende Kosteneinsparungen zu erreichen seien, so wie es im Verwaltungsmodernisierungsgesetz beinhaltet ist. Und ob mit acht Kreisen das verfassungsmäßige Recht auf kommunale Selbstverwaltung garantiert sein könne. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) äußerte sich zu der Entscheidung am Donnerstagnachmittag wie folgt: Mit dem heutigen Urteilsspruch des Landesverfassungsgerichtes gibt es endlich Klarheit. Ich begrüße, dass das Gericht die Notwendigkeit einer Kreisstrukturreform in unserem Bundesland bestätigt hat. Dies wurde von den demokratischen Fraktionen im Landtag auch nie in Frage gestellt. Das Gericht hat in seiner Entscheidung nicht nur einen Schwerpunkt auf finanzielle Gesichtspunkte gelegt, sondern auch gefordert, die kommunale Selbstverwaltung im erforderlichen Maße zu berücksichtigen. Wir brauchen effizientere Strukturen der Gebietskörperschaften, in denen sich einerseits die Bürger ehrenamtlich in der Kommunalpolitik engagieren können und andererseits die Aufgaben gleichzeitig kostengünstiger als bisher erledigt werden.
Das Gericht habe für die weitere Umsetzung in seinem Urteil wichtige Hinweise gegeben, so Caffier: Wir werden das Urteil jetzt sorgfältig aufarbeiten und gemeinsam mit dem Koalitionspartner (SPD - Anm. d. Red.) und den kommunalen Landesverbänden einen neuen Ansatz erarbeiten. Der Minister verwies auf die bereits angekündigte Oberbürgermeister- und Landrätekonferenz am 2. August, zu der auch die kommunalen Landesverbände eingeladen sind. Gemeinsam werde ich mit den Beteiligten und Betroffenen die nächsten notwendigen Maßnahmen beraten. Es liegt viel Arbeit vor uns, so Caffier abschließend.
Ziemlich zerknirscht über das Urteil zeigte sich am Abend des Donnerstag Regierungschef Dr. Harald Ringstorff im NDR-Fernsehen. Gegenüber dem Nordmagazin äußerte sich der Ministerpräsident wie folgt: Das Urteil gilt. Es wäre ein schönerer Tag gewesen, wenn Mecklenburg-Vorpommern mit der bestätigten Kreisgebietsreform bei diesem Thema eine Vorreiterrolle hätte einnehmen könne. Wir müssen nun einen neuen Entwurf für ein Gesetz auf den Tisch legen, das vor Gericht nicht in Ungnade fällt. Aus diesem Grund werden wir das Urteil gründlich zu prüfen haben. Zwischenzeitlich haben sich Ministerpräsident Ringstorff und Innenminister Caffier über die Auswirkungen des Urteils mit Blick auf ein neues Gesetz verständigt. Der Ministerpräsident und der Innenminister haben zu Beginn dieser Woche mit den Landesvorsit-zenden von CDU und SPD (Jürgen Seidel und Erwin Sellering Anm. d. Red.) sowie den Spitzen der Regierungskoalition die Auswirkungen des Urteils des Landesverfassungsgerichtes vom 26. Juli zur Verwaltungsreform intensiv diskutiert. Sie haben sich dabei einvernehmlich auf Folgendes verständigt: Es wird festgestellt, dass auf der Grundlage der Vorgaben des Landesverfassungsgerichtsurteils eine verfassungskonforme gesetzliche Umsetzung der Verwaltungsreform bis zu den Kommunalwahlen 2009 zeitlich nicht realisierbar ist. Die Koalitionspartner sind sich da-rüber einig, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verwaltungsreform einschließlich einer Kreisgebietsreform noch in dieser Legislaturperiode geschaffen werden.
Die aktuelle Legislative dauert bis ins Jahr 2011. CDU-Chef und Wirtschaftsminister Jürgen Seidel dazu: Wir müssen im Rahmen der Verfassung effizientere Strukturen schaffen. Und SPD-Fraktionschef Volker Schlotmann: Wir haben uns das Urteil zur Brust zu nehmen. Jetzt muss im Rahmen der Koalition ein neuer Entwurf geschaffen werden. Die Grundlagen der Regierungsarbeit zwischen SPD und CDU regelt der Koalitionsvertrag vom November 2006: Hier heißt es im Absatz VII Innen- und Rechtspolitik mit Blick auf die Kreisgebietsreform unter anderem: Beide Koalitionspartner erkennen an, dass sie über Teil 3 des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes Kreisstrukturreform unterschiedliche Auffassungen haben. (...) Sollte das Landesverfassungsgericht Teile des Gesetzes für verfassungswirdrig erklären oder Auflagen erteilen, werden die Koalitionspartner zeitnah auf eine verfassungsgemäße Neuregelung hinwirken. Die Koalitionspartner werden die durch das Verwaltungsmodernisierungsgesetz vorgesehene Neuverteilung der Zuständigkeiten zwischen Land, Kreisen und Gemeinden in den Fällen überprüfen, in denen sich im und während des Umsetzungsprozesses neue Erkenntnisse ergeben. (...) Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden werden befördert. Vor dem Hintergrund der Stadt-Umland-Problematik von Ober- und Mittelzentren wird geprüft, ob neben einem Ausgleich im Finanzausgleichsgesetz auch Eingemeindungen in die Lösungsfindung ausdrücklich einbezogen werden.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte erst im Jahr 1994 eine Kreisgebietsreform durchgesetzt. Damals sind die Kreise von 31 auf 12 reduziert worden. Hinzu kommen sechs kreisfreie Städte. Michael Roolf, Fraktionsvorsitzender der FDP im Landtag, wirbt unterdessen für eine Sondersitzung des Parlaments nach der Sommerpause: Nach ausführlicher Auswertung des Urteils wird die FDP-Fraktion bereits Anfang dieser Woche im Parlament für eine Landtagssondersitzung zum Thema Verwaltungsmodernisierung werben. Das Verwaltungsmodernisierungsgesetz war in seiner Form weder bürgernah, noch hat es zur Stärkung des politischen Ehrenamtes beigetragen. Wie die anderen Parteien im Schweriner Landtag auf den Antrag der FDP reagieren werden, stand bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest. Fakt ist aber, dass nunmehr in den einzelnen Fraktionen die jeweiligen Experten einen neuen Anlauf für eine Kreisgebietsreform diskutieren werden müssen.
Die ersten Debatten zum jetzt gescheiterten Gesetz begannen bereits im Jahr 2002. Im Oktober hatte der damalige Innenminister Dr. Gottfried Timm (SPD) ein Vorhaben in der Öffentlichkeit vorgestellt, an dem der damalige Koalitionspartner PDS nicht beteiligt war. Timm wollte aus den 12 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten vier Verwaltungsregionen schaffen. PDS und die oppositionelle CDU kündigten Widerstand an. Das Kabinett beschließt im Jahr 2003 einen Eckpunkteplan zur Verwaltungsreform mit vier Regionalkreisen. Im Mai widerspricht die PDS dem Vier-Kreise-Modell und regt stattdessen an, das Land in sieben bis acht Kreise neu zu gliedern. Der Koalitionsausschuss von SPD und PDS einigt sich im Dezember auf fünf Großkreise. Der Landtag spricht sich im Januar 2004 gegen das Fünf-Kreise-Modell aus. Das Kabinett unter Premier Ringstorff billigt im November 2004 den Gesetzentwurf zum so genannten Verwaltungsmodernisierungsgesetz. Die damalige CDU-Landtagsfraktion bringt eine Verfassungsklage gegen das Vorhaben ins Spiel. Im März 2006 verabschiedet ein Sonderausschuss das Gesetzespaket. Im April 2006 wird mit den Stimmen der SPD und PDS (37:33) die Verwaltungsreform beschlossen. Aber einige PDS-Landtagsabgeordnete stimmen dagegen.
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