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Dieser Artikel wurde am 22. Februar 2006 um 11:34 Uhr in der Rubrik Vogelgrippe (Aktuell) veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Kreisbauernverband Rügen e.V.

Information für landwirtschaftliche Betriebe und Geflügelhalter

Von Wolfgang Urban

Rügen. Der Kreisbauernverband Rügen e.V. hatte natürlich nach dem Ausbruch der Vogelgrippe auf Rügen ein riesiges Interesse daran, dass das Übergreifen der Vogelgrippe auf die Geflügelbestände verhindert wird. Ganz in diesem Sinne boten der Vorsitzende des Verbandes, Walter Lonskowski, und dessen Geschäftsführer Lothar Püschel am Sonntag Landrätin Kerstin Kassner ihre Unterstützung an.

Sie nahm dies dankend an und betonte, dass sie darauf erforderlichenfalls zurück greifen werde. In dem Gespräch betonten Walter Lonskowski und Lothar Püschel zu diesem Zeitpunkt, dass alles getan werden müsse, um die Ausbreitung der Vogelgrippe und vor allem deren Übergreifen auf die Nutztierbestände zu verhindern. Das schließe auch die Ausrufung des Katastrophenfalles ein, wenn dies erforderlich ist. Einige Stunden später stellte die Landrätin den Katastrophenfall fest (ausführlicher Bericht siehe Seite 2 dieser Zeitung). Bereits zum Zeitpunkt des Gespräches mit der Landrätin stand jedoch für die beiden Vertreter des Bauernverbandes fest, dass am Montag eine Mitteilung mit den aktuellsten Informationen für die Landwirte erarbeitet werden sollte. Nachfolgend der Wortlaut der noch am Montag an den RÜGANER ANZEIGER zur Weiterverbreitung übermittelten Informationen An alle landwirtschaftlichen Betriebe unseres Kreises und alle Geflügelhalter: Mit Stand vom 19.02.06 hat der Landkreis Rügen Katastrophenalarm ausgelöst. Inzwischen sind von ca. 700 eingesammelten Tieren, 79 positiv getestet worden. Hauptsächlich betrifft das die Schwäne, Gänse, Raben, Bussarde und Möwen. Der erste Tierbestand ist vorsorglich und in Abstimmung mit dem Tierhalter gekeult worden. Um eine Infektion des Nutztierbestandes zu verhindern und im Ernstfall auch entschädigt zu werden, bitten wir nachfolgende Hinweise dringend einzuhalten: - Absperrung des Betriebes, Verbotsschilder für das Betreten des Betriebes - Beschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs auf das unbedingt Notwendige - An den Eingängen zum Stall Desinfektionsmatten/-wannen - Betreten der Stallungen/Betriebsräume nur mit betriebseigener Schutzkleidung/Einmalkleidung - Beschränkung der Personen, die Zutritt zum Stall haben - Keine Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigungsanstalt auf das Betriebsgelände, Kadavercontainer möglichst weit von Stallungen - Konsequente Schadnagerbekämpfung - Konsequente Reinigung und Desinfektion der Ställe und der Stalleinrichtungen - Gebrauchtes Verpackungsmaterial, gebrauchte Eierhöcker usw. nicht verwenden - Konsequente Futterhygiene zur Vermeidung des Anlockens von Wildvögeln - Futterreste um Futtersilos entfernen. Bitte informieren Sie den Krisenstab beim Auffinden toter Tiere! Fassen Sie die Tiere nicht an ! Das Ministerium für Ernährung Landwirtschaft Forsten und Fischerei M-V hat eine Info Hotline eingerichtet: (03 85) 58 86 66 5 Das Bundesministerium ist unter folgenden Nummern zu erreichen: ( 01 88 8) 5294 60 1 bzw. 4602, 4603, 4604 ...