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Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2010 um 14:14 Uhr in der Rubrik Lokale Politik veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Kommunalwahlen ungültig

Wahlgang auf Hiddensee muss wiederholt werden

Greifswald/Insel Hiddensee (DR). Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat mit Beschluss vom 4. Mai das von der Gemeindevertretung der Inselgemeinde in Sachen Kommunalwahl 2009 eingelegte Rechtsmittel abgelehnt (Aktenzeichen 2 L 177/09). Das teilt eine Sprecherin des Gerichtes am Montag dieser Woche mit. Das Verwaltungsgericht Greifswald hatte mit Urteil vom 17. November 2009 die Gemeindevertretung verpflichtet, die am 7. Juni 2009 durchgeführte Wahl des Bürgermeisters und der Gemeindevertretung für ungültig zu erklären und eine Wiederholung anzuordnen. Der hiergegen eingelegte Antrag auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts war es unzulässig, dass der damalige Bürgermeister, der selbst Wahlkandidat war, kurz vor dem Wahltag in einer Sitzung der Gemeindevertretung versprochen habe, die Fahrscheine der Wähler, die mit dem Bus zum Wahllokal fahren wollten, aus eigener Tasche zu bezahlen. Durch dieses Versprechen könnte das Ergebnis der Kommunalwahl beeinflusst worden sein, da die Frage der Erreichbarkeit des einzigen Wahllokals nach den unwidersprochenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts ein zentrales Thema vor der Wahl gewesen sei, wie es in diesem Zusammenhang weiter heißt.

Gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist kein Rechtsmittel möglich, betont die Sprecherin abschließend. Nunmehr müssen die wahlberechtigten Hiddenseer in diesem Jahr nochmals ihre kommunalen Vertreter und den ehrenamtlichen Bürgermeister wählen. Doch zuerst ist die Gemeindevertretung angehalten, eine Dringlichkeitssitzung herbei zu führen, wie Rainer Schulz aus dem Rechtsamt des Landkreises gegenüber dieser Zeitung sagt. Während dieser Sitzung muss ein Beschluss über die Ungültigkeit der Wahlen gefasst werden. Das entsprechende Schreiben wurde am Montag dieser Woche mit dem Innenministerium des Landes abgestimmt und wird demnächst bei Bürgermeister Manfred Gau (BfH) auf dem Schreibtisch landen.

Nach dem Beschluss muss innerhalb von vier Monaten ein Termin für die Wahlen zur neuen Gemeindevertretung und zum Bürgermeister gefunden und abgehalten werden, so Rainer Schulz abschließend zum Prozedere.

Reaktion der CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Hiddensee

„Endlich haben wir Gewissheit, es muss neu gewählt werden“. Mit diesen Worten kommentiert Thomas Gens, Fraktionsvorsitzender der CDU in der Gemeindevertretung des Seebades Insel Hiddensee, den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald.

Dieses lehnte am 04.05.2010 den Antrag der Bürgermeisterfraktion auf Zulassung einer Berufungsverhandlung zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Greifswald, vom 17.11.2009, das die Wahlen der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters für ungültig erklärt hatte, endgültig ab. Die von der Gemeindeanwältin vorgetragenen Gründe für eine Berufungszulassung sah das OVG als nicht hinreichend dargelegt bzw. für nicht vorliegend an.

Da die Bürgermeisterfraktion BfH und deren Anwältin, Frau Dr. Rapp, alle Fristen im Verfahren ausgenutzt hatte, um Zeit zu gewinnen, ist die Entscheidung erst ein halbes Jahr nach dem Urteil endlich rechtskräftig.

„Warum es noch weitere sechs Monate gedauert hat, bis dass Urteil vom November bestätigt wurde, muss den Inselbewohnern erklärt werden, wie auch der Fakt, dass ich die Klage zwar alleine eingereicht hatte, aber die Wahlanfechtung eine gemeinsame Entscheidung der CDU und der Neuendorfer Wählergemeinschaft war“, so der CDU Fraktionsvorsitzende. Das Urteil ist sehr wichtig, denn so wird deutlich, dass der Rechtsstaat auch auf Hiddensee funktioniert und Veränderungen möglich sind.

Der BfH Fraktionschef Meinhof meinte zum Wahleinspruch in der Gemeindevertretung: „Es wäre eine Lächerlichkeit und Farce…“ Das ist es eben nicht und schon gar nicht ist zu tolerieren, wenn am Wahltag die Geschäftsführerin der Inselinfo Frau Dr. Wolff als Vertrauensperson der BfH im Wahllokal tätig war, die Briefwahlunterlagen schon nachmittags geöffnet und ausgezählt waren oder entgegen dem Willen der Gemeindevertretung nur noch ein Wahllokal in Vitte eingerichtet wurde. Wenn dann noch der Bürgermeister vor der Wahl versucht zu vermitteln, er könne unbürokratisch regeln, was die Gemeindevertretung nicht vermag, indem Gau für Wähler den gemeindeeigenen Inselbus finanziert, muss man sich über ein Wahlprüfungsverfahren nicht wundern. Nun ist es rechtskräftig, Bürgermeister Manfred Gau hat gegen die gesetzlich verbriefte Neutralitätspflicht verstoßen und hat damit die Wahlentscheidung der Bürger möglicherweise beeinflusst und es muss Neuwahlen geben.

„Jetzt liegt es an uns, verantwortungsvoll mit der neuen Situation und einer Neuwahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters umzugehen und die Chance für einen Politikwechsel auf unserer Insel zu nutzen.“, so Thomas Gens. „Wir erwarten, dass der Bürgermeister die notwendigen Beschlüsse für eine Neuwahl bis zur nächsten Gemeindevertretung vorbereitet.“