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Dieser Artikel wurde am 16. Februar 2011 um 06:57 Uhr in der Rubrik Lokale Politik veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Kommunalpolitische Themen 2011

Neues Wahlrecht / Gemeindefusionen / Finanzkraft der Gemeinden in M-V

Schwerin/Rügen (gü/DR). Scheinkandidaturen von hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten bei Kommunalwahlen gehören der Vergangenheit an! Das Kabinett unter Premier Erwin Sellering (SPD) hat im neuen Wahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern die Bestimmungen zu Landtags- und Kommunalwahlen zusammengefasst. Somit sollen Scheinkandidaturen wie während der Kommunalwahl 2009 von Dieter Holtz (DIE LINKE), Bürgermeister der Stadt Sassnitz, von vornherein unterbunden werden. Die Kandidaten haben vor dem Wahl entsprechend zu erklären, ob sie das Kommunalmandat annehmen wollen.

Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz wollen die Regierungsfraktionen aus SPD und CDU die Kommunalverfassung, die sich als Regelwerk für die Kommunen und ihre Mandatsträger seit 16 Jahren grundsätzlich bewährt hat, fit machen, erläutert dazu Innenminister Lorenz Caffier (CDU). Darauf hatten sich CDU und SPD auch in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Gemeindefusionen im Land sind Thema

Ein weiteres wichtiges kommunalpolitisches Thema – auch mit Blick auf den 4. September – sind die freiwilligen Fusionen von kleinen Gemeinden. Orte unter 500 Einwohnern sind angehalten, über größere Strukturen nachzudenken und diese im Zuge einer politischen Beschlussfassung herbei zu führen. So haben vor geraumer Zeit die Gemeinden Ummanz und Neuenkirchen Gespräche begonnen, um eine Fusion auszuloten.

Um Vorbehalte gegenüber freiwilligen Gemeindefusionen abzubauen, werden künftig die Ortsteile gestärkt. An ihrer Spitze können künftig direkt gewählte Ortsvorsteher ein ehrenamtliches Mandat ausüben. Im Bereich des Haushaltsrechts wird die Einbeziehung der Rechtsaufsicht in die Haushaltskonsolidierung verbessert, um finanziellen Schieflagen künftig wirksamer begegnen zu können. Dazu passt aktuell, dass das Land den Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern anbietet, mittels einem Kommunalen Konsolidierungsfonds finanziell unter die Arme zu greifen. Jedoch, es wird kein Geld mit der Gießkanne verteilt, wie der Innenminister in diesem Zusammenhang unterstreicht:

Kommunaler Konsolidierungsfonds aufgelegt „Schon im Mai 2005 hat das Landesverfassungsgericht entschieden, dass das Recht der Kommunen auf eine Mindestfinanzausstattung nur in den Grenzen der Leistungsfähigkeit des Landes besteht. Die Haushaltskonsolidierungen der meisten Kommunen ist in den letzten Jahren gut voran gekommen. Es geht also! Deshalb werden die Mittel aus dem Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds strikt nach dem Prinzip ´Hilfe zur Selbsthilfe´ eingesetzt. Ohne entsprechende eigene Konsolidierungsanstrengungen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften geht es nicht!“, so Innenminister Caffier.

Finanzkraft der Gemeinden bei RUBIKON lesen Wer sich für die Leistungskraft seiner Gemeinde interessiert, der kann sich unter dem Stichwort RUBIKON Informationen auf der Homepage des Innenministeriums besorgen. Auf der Homepage des Innenministeriums sind die Haushaltsdaten der kreisangehörigen Gemeinden abrufbar. Auf Basis der aktuellsten Rechnungsergebnisse ist RUBIKON, das Rechnerunterstützte Haushaltsbewertungs- und Informationssystem der Kommunen, aktualisiert worden. Die gemeindegenauen Daten können unter der Adresse www.im.mv-regierung.de/rubikon eingesehen werden. Wer künftig als Bürger des Kreises Interesse daran hat, sich auf kommunalpolitischer Ebene zu engagieren, der sollte mit der Partei oder Wählergemeinschaft seines Vertrauens in Verbindung treten und über eine Kandidatur sprechen . . .