Knappes Votum für Sassnitzer Bürgermeister
Dringlichkeitssitzung der Stadtvertretung zu Vorwürfen gegen Stadtoberhaupt
Von Andreas Pfaffe
Sassnitz. Auf einer durch die CDU-Fraktion beantragten Dringlichkeitssitzung beschäftigten sich am Montag dieser Woche die Sassnitzer Stadtvertreter in nichtöffentlicher Sitzung mit den in der Vergangenheit gegen den Sassnitzer Bürgermeister Dieter Holtz (Linkspartei.PDS) erhobenen Vorwürfe. Am 28. November 2006 wurden unter anderem einige Diensträume der Sassnitzer Stadtverwaltung durch die Staatsanwaltschaft Rostock durchsucht, um Unterlagen über Investitionszulagen, insbesondere Anträge und Bescheinigungen der Gemeinde Sassnitz nach 33a Investitionszulagengesetz 1999 aufzufinden. Dies setzte den Verdacht voraus, dass durch die Sassnitzer Bauverwaltung durch das Ausstellen von inhaltlich unrichtigen Bescheinigungen die unrechtmäßige Bewilligung und Auszahlung von Investitionszulagen für Wohnungsbauvorhaben im Gemeindegebiet Sassnitz wissentlich unterstützt wurde. Dem Sassnitzer Bürgermeister wurde in diesem Zusammenhang vorgeworfen, die den gesetzlichen Bestimmungen widersprechende Bescheinigungspraxis des Bauamtes gebilligt und nicht unterbunden zu haben.
Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde für den 8. Dezember 2006 eine Dringlichkeitssitzung der Stadtvertretung auf Grund der Schwere der Vorwürfe gegen den Bürgermeister einberufen, auf welcher der Umgang der Stadtvertretung mit dieser Situation und den daraus resultierenden Image-Schäden beraten werden sollte. Hierzu stellte der Bürgermeister fest, dass bei der im November 2006 erfolgten Betriebsprüfung durch das zuständige Finanzamt Bergen, bei der insbesondere die Investitionszulagen geprüft wurden, keinerlei Beanstandungen bei den Grundlagenbescheiden vorgetragen wurden.
Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass eine weitere Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund im Zusammenhang mit der Abgabe von Bürgschaftserklärungen der Stadt Sassnitz zur Sicherung der Liquidität der insolventen Stadtentwicklungsgesellschaft mbH durch den Bürgermeister anhängig sei. Hierzu das Stadtoberhaupt: Anschuldigungen, die jetzt gegen mich laut werden, ich hätte als Bürgermeister eigenmächtig Bürgschaften der Stadt für die seit dem Jahr 2000 insolvente Stadtentwicklungsgesellschaft mbH abgeschlossen, entbehren jeder Grundlage. Mangelnde Information der Stadtvertretung, unwahre oder falsche Darstellung von Sachverhalten, die mangelnde Bereitschaft des Stadtoberhauptes zur Beantwortung von Anfragen der Bürger und ebenso des Rechnungsprüfungsausschusses sowie nicht umgesetzte Beschlusslagen stellten weitere Kritikpunkte an der Arbeit des Bürgermeisters dar, über welche die Dringlichkeitssitzung zu befinden hatte.
Der Antrag zum Verbot der Stadtvertretung zur Führung von Dienstgeschäften durch den Bürgermeister der Stadt Sassnitz wurde schließlich mit 12 Stimmen dafür und 13 Stimmen dagegen in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Ein Votum für den Bürgermeister zwar, doch macht diese Entscheidung auch deutlich, dass sich ganz offensichtlich ein Vertrauensbruch zwischen einem Teil der Stadtvertretung und Bürgermeister Dieter Holtz entwickelt hat.
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