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Dieser Artikel wurde am 24. November 2010 um 06:22 Uhr in der Rubrik Lokale Politik veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Kippt der B-Plan Nr.12?

Formfehler entdeckt: Wohngebiet südlich der Hövtstraße

Ostseebad Göhren (gü). Kippt durch eine Formulierung der umstrittene B-Plan Nr. 12 „Wohngebiet südlich der Hövtstraße“? Wenn es nach den Mitgliedern des Bauausschusses der Gemeindevertretung geht, wird der B-Plan wohl zu den Akten gelegt. Während der letzten Sitzung am zurückliegenden Mittwoch stellte Ausschussvorsitzender Edwin Kopplin (SPD) neue Erkenntnisse zum B-Plan-Verfahren vor. Diese lassen den Schluss zu, dass die Gemeindevertretung durch die Planer nicht immer umfassend informiert worden ist.

Hintergrund ist eine Formulierung, die besagt, dass der erfolgte Rückbau der Bungalows auf dem Areal als Kompensation für sämtliche Eingriffsflächen bei einer Neubebauung durch das Biosphärenreservat anerkannt wird. Dem scheint nicht so zu sein, wie sich jetzt im Laufe der Behandlung der Unterlagen herausstellt, wie Kopplin unterstreicht. Der Eigentümer hat im Zuge der Antragstellung rund 5.000 Euro für Ausgleichsmaßnahmen gezahlt, da der Rückbau nicht ausreichend als Kompensation eingestuft wurde. Bürgermeisterin Carola Koos (CDU) hat eine rechtliche Prüfung des gesamten Vorgangs angestrengt. „Wir werden das Ergebnis abwarten.“

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