Keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf Rügen!
Trotz Vogelgrippe ist der Rügen-Urlaub sicher
Rügen (RA). Trotz des Ausbruchs der Vogelgrippe auf der Insel Rügen, ist die Bewegungsfreiheit für Gäste und Einwohner fast vollständig gegeben. Urlauber müssen sich keine Gedanken machen, ihre Ferienunterkunft womöglich nicht verlassen zu dürfen. Alle wichtigen Sehenswürdigkeiten sind frei zugänglich und haben auch geöffnet. Gleiches gilt für Restaurants und ähnliche Einrichtungen.
Die eingerichteten von „Sperrzonen“ sind lediglich veterinärmedizinische Vorsichtsmaßnahmen. Sie werden um die Fundorte infizierter Vögel in einem Radius von drei Kilometern geschlagen. Innerhalb dieser Zonen ist jeglicher Geflügelhandel und –transport untersagt. Geflügelbestände werden hier tierärztlich untersucht. Die gesamt Insel Rügen wurde zur „Überwachungszone“ erklärt. Als Folge hiervon ist insbesondere ein Jagdverbot auf Wildvögel ausgesprochen worden. Auch das Anzeigen des Katastrophenfalls am 19. Februar hat nichts an der Bewegungsfreiheit der Menschen auf Rügen geändert. Er erfolgte lediglich, um die Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen zu können, insbesondere der Bundeswehr. Nur am ersten Fundort verendeter Vögel, bei Fährhof auf der Halbinsel Wittow, gibt es eine leichte Einschränkung. Die dort verkehrende Fähre hat ihren Betrieb vorübergehend eingestellt. Autofahrer müssen einen Umweg über die Halbinsel Jasmund in Kauf nehmen, wenn sie z. B. zum Kap Arkona wollen.
Auf der Internetseite der Tourismuszentrale Rügen http://www.ruegen.de werden alle aktuellen Berichte über die Vogelgrippe zusammengefasst und Urlauber informiert.
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