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Dieser Artikel wurde am 19. Februar 2006 um 08:33 Uhr in der Rubrik Vogelgrippe (Aktuell) veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Kein Geflügel transportieren!

Wichtige Informationen aus dem Landratsamt

Rügen (RA). Das gesamte Territorium des Landkreises Rügen ist zur Schutzzone erklärt worden. Bislang sind nur bei Wildvögeln Fälle der Vogelgrippe aufgetreten. Bei Hausgeflügelbeständen gibt es keinen positiven Befund. Um die Ansteckungsgefahr zu vermeiden, ist es dringend erforderlich, die Vorschriften einzuhalten. So ist sämtliches Geflügel aufzustallen. Die Stallungen dürfen von Unbefugten nicht betreten werden. An den Stalleingängen und –ausgängen müssen Desinfektionen des Schuhwerks erfolgen.

Wichtig ist vor allem auch, das Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sowie Bruteier, Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse im Bestand zu belassen. Es darf kein Transport erfolgen! Um die Einhaltung zu kontrollieren, erfolgen verstärkt Polizeikontrollen. Bei Nichteinhaltung des Transportverbotes kann es Geldstrafen bis zu 25.000 Euro geben.

Den privaten Geflügelhaltern, die nur Kleinstmengen an Geflügel haben, wird dringend empfohlen, das Geflügel zu schlachten und für den Verzehr vorzubereiten.

Die Kontrollen der Hausgeflügelbestände durch Veterinärärzte werden auch in den kommenden Tagen fortgesetzt.