Kein Angelverbot auf Rügen
Virus kann bis zu 100 Tage überleben
Rügen (RA). Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Rügen teilt mit, dass es im Zusammenhang mit der Geflügelpest bei Wildvögeln (Vogelgrippe) kein Angelverbot auf Rügen gibt. Das zeitweilige Befahrungsverbot des Rassower Stroms während der intensiven Tätigkeit der Einsatzkräfte, einschließlich Bundeswehr, ist mit dem Abzug des Großteiles der Kräfte und dem Beenden des Katastrophenfalles aufgehoben. Für das Befahren der Gewässer Rügens gelten damit keinerlei Einschränkungen auf Grundlage des Tierseuchenrechtes.
Landseitig gibt es für ganz Rügen zwei Einschränkungen. In den beiden Uferbereichen mit den größten Ansammlungen von toten Wildvögeln bei gleichzeitig gehäuften Nachweisen des Geflügelpestvirus wird ein Betretungs- und Befahrungsverbot auf Grundlage des Tierseuchengesetzes angeordnet. Die Gebiete reichen von der Wittower Fähre Südanleger (außer befestigte Bereiche) bis Vaschvitz und von Dwarsdorf bis Seehof gemäß der anliegenden Karte.
Das Betretungs- und Befahrungsverbot erstreckt sich dabei jeweils von der Wasserkante beginnend über den Schilfgürtel auf den gesamten Uferbereich, einschließlich des Uferweges im Vaschvitzer Bereich, sowie bis Beginn des Hochufers im Bereich Dwarsdorf-Seehof. Das Verbot wird vorsorglich erlassen, um eine Verschleppung des Geflügelpestvirus aus dem Gebiet auszuschließen. Nach wissenschaftlichen Veröffentlichungen kann bei den derzeitigen Temperaturen das Virus bis zu 100 Tage überleben.
Die Aufhebung der Sperrmaßnahme wird durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Rügen gesondert bekannt gegeben. Die Tierseuchenverfügung im vollen Wortlaut wird ortsüblich in den Ämtern West und Nord bekannt gemacht.
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