Kein Affenpark auf Rügen
Landkreis lehnte „Affenwald Rügen“ ab
Bergen auf Rügen (apf). Rüganer können auf Affen gerne verzichten - das bekräftigte immer wieder die Initiative gegen die Errichtung eines Affenparkes in Tilzow.
„Mit Schreiben vom 10. Februar liegt nun die Ablehnung des Landkreises Rügen zum Betrieb eines ’Affenwaldes Rügen’ vor. Die Zoogenehmigung konnte nicht erteilt werden, da die eingereichten Unterlagen nicht vollständig waren und einige Nachweise nicht erbracht
„Der geplante Affen- und Elefantenpark auf der Ferieninsel Rügen wird nicht gebaut. Die Tierschutzvereine aktion tier - menschen für tiere e.V., Tierschutzverein Rügen/Hiddensee e.V. und animal public e.V. begrüßen diesen Beschluss. Die Vereine hatten gemeinsam gegen den Bau gekämpft. Wo früher Munition und Minen der NVA lagerten, sollten nach den Plänen eines Investors zukünftig dutzende Affen Touristen belustigen. Auf dem Rücken von Elefanten sollten Besucher, so die Idee des Investors, durch die ehemalige Militärliegenschaft in Bergen auf Rügen reiten. Dieses Projekt ist jetzt gescheitert. Der Landkreis lehnte die Erteilung einer Zoo-Genehmigung für das Vorhaben ab“, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. Ein Erfolg für die Vereine aktion tier - menschen für tiere e.V., Tierschutzverein Rügen/ Hiddensee e.V. und animal public e.V.. Sie hatten gemeinsam gegen das Projekt mobil gemacht. Die Pläne des Investors, die einen direkten Kontakt zwischen den Wildtieren und den Besuchern vorsahen, sind aus ihrer Sicht tierschutzwidrig. Auch hatten sich rechtliche Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Parkkonzepts mit der EU-Zoorichtlinie vorgebracht. Der Investor hat jetzt die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen, dies ist aber eher unwahrscheinlich. Wie Andrea Köster, Bürgermeisterin der Kreisstadt, bei der Stadtvertretersitzung mitteilte, fehlen dem Investor die finanziellen Mittel für das Projekt. Bereist im Herbst hatte OSTSEE ANZEIGER darüber berichtet, dass seitens des Investors auch keine Anstrengungen unternommen wurden, um die notwendigen Ersatzmaßnahmen für den geplanten Park zu realisieren, was Voraussetzung für die Erteilung der Zoogenehmigung gewesen wäre.
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