Ist die Arroganz der Macht noch zu stoppen?
FDP bereitet Gesetzesinitiative im Interesse der so genannten Altanschließer vor

Der FDP-Landtagsabgeordnete Gino Leonhard (rechts) informiert Axel Rödiger über die Antwort des Innenministeriums von M-V auf eine Anfrage der FDP zur Altanschließer-Problematik. Beide wollen sich damit nicht abfinden, sondern eine Veränderung erreichen. Foto: Urban
Von Wolfgang Urban
Schwerin/Bergen auf Rügen. Viele Eigentümer von Grundstücken in Mecklenburg-Vorpommern sind mit ihrem Geldbeutel von dem betroffen, was der FDP-Landtagsabgeordnete Gino Leonhard und Axel Rödiger, Geschäftsführer des ZWAR (Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen) verändert haben wollen. Es geht um das Datum 31.12.2008 im Paragraph 12 des Kommunalabgabengesetzes von Mecklenburg-Vorpommern, das in seinem jetzigen Zusammenspiel mit dem Paragraphen 9 des gleichen Gesetzes verhängnisvolle Auswirkungen auf zahlreiche Privathaushalte und die von Unternehmen haben kann.
Frühestens mit dem Erreichen des 31.12.2008 endet die sogenannte Festsetzungsfrist zur Erhebung eines Anschlussbeitrages zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung und Herstellung der notwendigen öffentlichen Einrichtungen zur leitungsgebundenen Versorgung mit Wasser... oder zur leitungsgebundenen Abwasserentsorgung. So steht es ganz harmlos klingend im jetzigen Kommunalabgabengesetz. Gleiches gilt für die Formulierung, dass die Festsetzungsfrist für alle kommunalen Abgaben und Steuern vier Jahre beträgt. Die Konsequenz besteht darin, dass bis zum 31.12.2008 alle Grundstückseigentümer einen Festsetzungsbescheid für ihren Anschlussbeitrag an die Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung erhalten müssen, bei denen die vier Jahre des Anschlusses ansonsten verstrichen sind. Wenn der ZWAR bzw. die andernorts Zuständigen das nicht tun, müssen die für diese Unterlassung Verantwortlichen mit gerichtlichen Konsequenzen rechnen. Deswegen verschickt der ZWAR zur Zeit auch an die so genannten Altanschließer Vorinformationen über die Erhebung von Anschlussbeiträgen für Schmutzwasser. Die Informationen gehen damit u.a. an Grundstückseigentümer, die ihren Anschluss an die zentrale Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung zum Beispiel noch in DDR-Zeiten selbst finanziert haben.
Bisher, so Axel Rödiger, hat der ZWAR die Anschlussbeiträge immer nur dann fällig gestellt, wenn in den Strassen vor den Grundstücken das Leitungssystem technisch erneuert wurde. Die Beitragserhebung schloss sich also an eine sichtbar erbrachte Leistung an. So sollte es nach dem Willen des ZWAR auch weiter gehen. Dann würden im Rahmen der Verwirklichung des technischen Erneuerungskonzeptes der Wasseranlagen auch die Altanschließer nach und nach Beitragsbescheide erhalten. Dass Altanschließer aber entsprechend dem jetzt geltenden Kommunalabgabengesetz Anschlussbeiträge zahlen sollen, ohne dass vor ihrer Haustür was passiert, ist nicht vermittelbar, sagt ZWAR-Geschäftsführer Rödiger. Das sieht der ehemalige Bürgermeister und jetzige FDP-Landtagsabgeordnete Gino Leonhard genauso. Er will sich daher auch nicht damit zufrieden geben, dass auf eine FDP-Anfrage an die Landesregierung zu den Altanschließern geantwortet wurde, dass es hinsichtlich des Festsetzungsdatums 31.12.2008 keinen Änderungsbedarf gibt und diese Frist eingehalten werden muss.
Wie erwähnt, wurde auf eine FDP-Anfrage an die Landesregierung zu den Altanschließern geantwortet, dass es hinsichtlich des Festsetzungsdatums 31.12.2008 keinen Änderungsbedarf gebe. Stattdessen, so heißt es in der schriftlichen Antwort des Innenministers, wird ggf. durch Maßnahmen der Rechtsaufsichtsbehörden dafür zu sorgen sein, dass kommunale Aufgabenträger die Fristen nicht verstreichen lassen und bislang nicht festgesetzte Anschlussbeiträge rechtzeitig gel-tend machen. Auf die umfangreiche Kritik und Protestaktionen zur jetzigen Regelung der Altanschließer-Anschlussbeiträge reagiert das Innenministerium offensichtlich mit der Arroganz der Macht. Wenn sich das nicht ändert, dann könnte dies der Landesregierung schweren Schaden zufügen.
Landtagsmehrheit für Veränderung?
Ohne eine Veränderung des Festsetzungsdatums würde die SPD weiter an Glaubwürdigkeit bei den Worten soziale Gerechtigkeit verlieren, und die CDU dürfte betroffenen Unternehmen wohl kaum erklären können, dass sie unternehmerfreundlich sei. Wenn keine Veränderung kommt, dann kostet dies zum Beispiel einem der Rügener Wohnungsunternehmen drei Millionen Euro, sagt Gino Leonhard.
Der ZWAR müsste also diesen Anschlussbeitrag erheben, wenn sich die Gesetzeslage nicht ändert. Damit die Veränderung kommt, bereitet die FDP-Landtagsfraktion einen Antrag auf eine Veränderung des Kommunalabgabengesetzes vor. Wenn es nach mir geht, so Leonhard, dann würde aus dem 31.12.2008 der 31.12.2050. Das wäre auch für Axel Rödiger das ideale Datum. Bis dahin würde der ZWAR auf jeden Fall bei jedem Altanschließer mit einer neuen Leitung vor der Tür sein und könnte dann den Anschlussbeitrag auch verständlich machen. Eigentlich will der ZWAR es schon wesentlich früher schaffen, aber mit dem 31.12.2050 wäre er auf der sicheren Seite.
Das Ersatzdatum für den 31.12.2008 ist ohnehin Verhandlungssache, sagt Landtagsabgeordneter Leonhard: Wichtig ist, dass es weit nach hinten verschoben wird. Dafür bringt die FDP-Fraktion noch vor der Sommerpause eine Gesetzesinitiative in den Landtag ein.
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