Immer noch Maßnahmen
Weiterhin Stallhaltungspflicht im Landkreis Rügen
Rügen (RA). Sämtliches Geflügel ist deutschlandweit gemäß der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung bis mindestens 30. April 2006 im Stall zu halten, sofern das Seuchengeschehen nicht eine noch längere Aufstallung erfordert. Von dieser Stallhaltungspflicht sind angesichts der auf Rügen fast täglich eingehenden Befunde von Geflügelpestvirus H5N1 keinerlei Ausnahmen möglich.
Von Seiten des Veterinäramtes wird bestätigt, dass im Kreis bisher bei 146 verendeten Wildvögeln das Geflügelpestvirus nachgewiesen wurde, davon allein vom 08. bis 18.März 2006 in zwölf Fällen. Die Nachweise sind dabei mehr oder weniger über die gesamte Insel verteilt. Betroffene Vogelarten sind jetzt neben Schwänen u.a. Mäusebussarde.
Es besteht weiterhin ein sehr hohes Risiko, dass das Geflügelpestvirus durch Unachtsamkeit in einen Hausgeflügelbestand eingeschleppt wird. Möglich ist dies zum Beispiel über virushaltigen Kot von Wildvögeln an Schuhen oder über Tiere, die direkten Kontakt mit verendeten Vögeln hatten, wie streunende Katzen oder Ratten. Deshalb sind diese Tiere von sämtlichem Geflügel fernzuhalten. Bei Bedarf sollte eine Rattenbekämpfung durch eine Schädlingsbekämpfungsfirma durchgeführt werden. An den Stalleingängen ist die Desinfektion des Schuhzeugs weiterhin durchzuführen.
Durch das Veterinäramt wird nochmals auf das Verbot des Ein- und Ausstallens von Geflügel – was auch den Kauf von Geflügel einschließt – hingewiesen. Dies gilt bis zur Aufhebung des Sperrmaßnahmen.
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