Springe zu: Navigation | Inhalt | Aktuelle Themen
Dieser Artikel wurde am 02. Januar 2008 um 14:29 Uhr in der Rubrik Allgemeines veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Hier laufen die Uhren rückwärts

Stadtvertretung dreht Beschluss zur Städtebauförderung zurück

Sassnitz (apf). „Ein Interesse der Stadt Sassnitz bzw. ihrer gewählten Volksvertreter, den städtebaulichen Missstand in der Sassnitzer Altstadt beseitigt zu sehen, wird nicht festgestellt“, ärgert sich der Sassnitzer Unternehmer Thomas Kaul. Er hatte 2005 bei einer Auktion den Sassnitzer Hof, das so genannte Tor zur Altstadt ersteigert, um es in neuer Pracht entstehen zu lassen. Im Jahre 2005 war es, dass die Stadtvertretung den Beschluss 86-06/05 fasste, die Modernisierung und Instandsetzung des unter Denkmalschutz stehenden Objektes Bergstraße 22 aus Mitteln der Städtebauförderung in Höhe von 500.000 Euro zu fördern. Dies wurde dem Investor durch die GSOM, dem Sanierungsträger der Stadt, auch so mitgeteilt.

Doch letztlich konnten sich in diesem Jahr nur zu wenige Stadtvertreter, die auch damals am runden Tisch im Ratssaal gesessen hatten, um diesen Beschluss zu fassen, noch daran erinnern. Denn diese Fördermittel wollte der Investor nun einfordern. In nichtöffentlicher Sitzung der Stadtvertretung am 3. September diesen Jahres sollte mit Beschlussvorlage der Stadtverwaltung unter Nr. 49.1-04/07 in Sachen des Einsatzes von Städtebaufördermitteln für die Bergstraße 22 beschlossen werden. Hierbei ging es um eine entschieden niedrigere Summe, als am 24. Oktober 2005 beschlossen. Die Beschlussvorlage wurde jedoch mit einfacher Mehrheit abgelehnt. Auf Antrag des Bürgermeisters sollte in einer Dringlichkeitssitzung am 13. September und auf einer weiteren durch den amtierenden Stadtvertretervorsteher einberufenen Dringlichkeitssitzung am 24. September erneut zum Problem beraten und entschieden werden. Beide Dringlichkeitssitzungen ergaben keine Änderung der Sachlage. Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 10. Dezember wurde nun mehrheitlich die Aufhebung des Beschlusses 86-06/05 vom 24. Oktober 2005 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen. Der Bürgermeister Dieter Holtz hierzu an den Investor: „Der Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Einzelmaßnahme Bergstraße 22 wurde mehrheitlich abgelehnt.“ Ein Schlag ins Kontor, denn längst war das Antragsverfahren angelaufen, die Bereitstellungszinsen für den notwendigen Bankkredit fließen und auch der Sanierungsträger stellte sich mit Schreiben vom 22. November auf die Seite des Investors.

„Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Objektes, für dessen Substanzsicherung bisher ca. 800.000 Euro aus Städtebaufördermitteln eingesetzt wurden, muss der Vermeidung von Fehlinvestitionen höchste Priorität eingeräumt werden. Eine ausführungsreif vorbereitete Investition wie sie hier vorliegt sollte daher auch im Sinne der Beschleunigung des Fortschrittes der Gesamtmaßnahme soweit wie möglich unterstützt werden“, heißt es in diesem Schreiben. Und weiter: „Das vorgelegte geänderte Konzept ermöglicht eine erhebliche Kostenersparnis, die eine Sanierung mit der vorgesehenen Pauschale von bis zu 250.000 Euro, also 50 Prozent der Fördersumme laut Beschluss 2005, ermöglicht. ... Bei Verweigerung der Förderung entsteht ein Schadensrisiko, das in seiner Endkonsequenz höhere Kosten verursachen kann als die Ausreichung von Fördermitteln.“ Soweit der Sanierungsträger als Spezialist in diesen Angelegenheiten. Doch das Parlament ließ sich nicht davon abbringen, gegen den Investor Thomas Kaul zu entscheiden. Nun wird der Rechtsweg, wie auch immer, dem Recht zum Durchbruch verhelfen müssen. So lange wird der Schandfleck am Eingang zur Sassnitzer Altstadt stadtgewollt bestehen bleiben ...