Halbjahresbilanz zur H5N1-Überwachung bei Wildvögeln, Hausgeflügel und Säugetieren
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz informiert
Schwerin/Rügen (RA). „Im ersten Halbjahr 2007 wurden insgesamt 3 553 Wildvö-gel in Mecklenburg-Vorpommern mit negativem Ergebnis auf den Erreger der Geflügelpest untersucht“, teilte der Mi-nister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus am 7. August in Schwerin mit. Mehr als 90 Prozent der untersuchten Proben stammten aus Rügen, Ostvorpommern, Greifswald, Stralsund und Nordvorpommern sowie aus der Wismarbucht mit ihren Vogelinseln - Regionen, die während der Geflügelpestepi-demie 2006 noch Sperrbezirke einrichten mussten. „Diese Untersuchungsschwerpunkte ergaben sich aber auch aus der Seuchensituation zu Beginn dieses Jahres“, stellte Dr. Backhaus ergänzend fest.
Im Rahmen der Überwachung von Nutzgeflügel wurden seit Jahresbeginn 2 869 Proben aus 214 Hausgeflügelbeständen untersucht. „Auch hier fielen die Untersuchungen auf H5N1 erfreulicherweise sämtlich negativ aus. Trotz dieser Ergebnisse bleibt dennoch ein Einschleppungsrisiko durch Wildvögel im Lande bestehen. Dies belegt unter anderem der jüngste Fall von Geflügelpest am Ismaninger Stausee bei München, bei dem es sich um ein wichtiges Durchzugs- und Rastgebiet für zahlreiche Wasservögel handelt“, stellte der Minister heraus.
Mit Blick auf weitere aktuelle Geflügelpestfälle, die von Tschechien über Sachsen-Anhalt bis hin nach Lothringen in Frankreich reichen, werde das Monitoring in Mecklenburg-Vorpommern zu Beginn des Herbstvogelzuges noch inten-siver fortgesetzt. „Im Mittelpunkt stehen die Beprobung der jagdbaren Enten- und Gänsearten sowie die Lebendbepro-bung von Krähenarten aus dem östlichen bzw. nordöstli-chen Raum. Insbesondere die Untersuchung der zuletzt genannten Arten ist wichtig, da diese Vögel über Risikoge-biete fliegen oder sogar aus diesen stammen können“, un-terstrich Backhaus.
In diesem Zusammenhang wies der Minister alle Tierhalter nochmals darauf hin, dass sämtliche Vorsichtmaßnahmen weiterhin einzuhalten sind. Dazu gehört zum Beispiel, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln wirksam zu unterbinden, Personen- und Tierverkehr in Geflügelbetrieben unbedingt auf das erforderliche Maß zu reduzieren, das Aufstallungsgebot zu beachten und unverzüglich Abklärungsuntersuchungen bei vermehrten Todesfällen ein-zuleiten. Wegen des Ausbruchs der MKS in Südengland appelliert Minister Dr. Backhaus aus aktuellem Anlass vor allem an die Urlaubsreisenden: „Bringen Sie aus anderen Ländern keinesfalls Lebensmittel oder Reisesouvenirs mit, die Trä-ger von Ansteckungsstoffen sein könnten!“
« Nächster Artikel
Dringlichkeitssitzung des Wirtschaftsausschusses
Vorheriger Artikel »
Kaffeekränzchen auf dem Friedhof?
