H5N1 in Bayern nachgewiesen
Geflügelhalter sollen Vorsichtsmaßnahmen beachten
Bergen auf Rügen (cs/gü). Nach dem Auftreten von Geflügelpest in einem Putenbestand in Tschechien und dem Nachweis des Vogelgrippevirus H5N1 bei Schwänen und einer Wildgans in Bayern werden alle Geflügelhalter der Insel Rügen zu erhöhter Vorsicht aufgefordert. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind konsequent einzuhalten, informiert das Landratsamt Rügen in einer der Redaktion vorliegenden Mitteilung.
So ist ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln insbesondere wildlebenden Wasservögeln zu verhindern. Die Fütterung von Hausgeflügel darf nur so erfolgen, dass Wildvögel nicht an die Futterstellen gelangen. Im Regelfall ist daher im Stall oder in einer Voliere zu füttern, fordert das Landratsamt. Der Zugang von Wassergeflügel zu Oberflächengewässern, zu denen wildlebende Wasservögel gelangen können, ist zu unterbinden. Verendungen von mehr als zwei Tieren innerhalb eines Tages in privaten Geflügelhaltungen sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Rügen unter der (0 38 38) 81 35 71 oder (0 38 38) 813574) durch den Geflügelhalter umgehend mitzuteilen.
Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung des Landkreises vom 13. April 2007, die den Geflügelhaltern in weiten Teilen Rügens die Freilandhaltung gestattet, bleibt vorbehaltlich der weiteren Entwicklung vorerst weiter in Kraft (Stand 25. 6. 2007, 8.00 Uhr). Im Rahmen des Aviären-Influenza-Monitorings werden weiterhin tot aufgefundene Wildvögel (außer Singvögel) zur Untersuchung eingeschickt. Ansprechpartner sind dabei wie bisher die jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörden. Von den innerhalb der letzten 12 Monate eingesandten Proben von Rügen brachten bislang alle Untersuchungen keinen Nachweis des Vogelgrippevirus.
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