Gustower Dorfteich renaturiert
Erste Ökokonto-Maßnahme auf Rügen steht vor der Fertigstellung
Von Robby Günther
Gustow. Die erste Ökokonto-Maßnahme auf Rügen steht vor der Fertigstellung! Der Landschaftspflegeverband Rügen e.V. (LPV) und die Gemeinde Gustow haben seit August den Dorfteich der Gemeinde renaturiert. Der ehemalige Feuerlöschteich war in den zurückliegenden Jahren stark verschlammt. Die Maßnahme ist eine Investition als Ausgleich für ein künftiges oder aktuelles Bauvorhaben auf Rügen, wie Sabine Bath, Geschäftsführerin des LPV, erläutert.
Nach der Fertigstellung der Maßnahme bis Ende November soll das Umweltamt des Landkreises Vorpommern-Rügen den Teich und das umliegende Areal bewerten. Das betreffende Gelände in der Kommune ist durch die Renaturierung erheblich aufgewertet worden. So sind nach der Entschlammung des Teiches quasi neue Uferbereiche modelliert worden. Zudem sind die beauftragten Firmen aktuell dabei, angrenzend an den Teich eine Streuobstwiese anzulegen.
Die gesamte Maßnahme kostet rund 60.000 Euro plus die nötigen Planungskosten. Die aus Naturschutzsicht erfolgte Aufwertung kann somit an einen Investor verkauft werden. Die Gelder sind vorerst vom LPV in Vorleistung für das Ökokonto erbracht worden. „Es handelt sich bei der Maßnahme um einen ersten Versuch unsererseits als Landschaftspflegeverband Rügen, ein entsprechendes Ökokonto zu eröffnen, um dann darin enthaltene Maßnahmen interessierten Investoren anzubieten“, betont Sabine Bath in diesem Zusammenhang gegenüber unserer Zeitung. Wenn der LPV mit der Maßnahme gute Erfahrungen macht, sollen weitere Projekte folgen. Das Geld, das mit dem Verkauf der Ökopunkte eingenommen wird, soll nach Möglichkeit auch wieder auf der Insel Rügen für Maßnahmen ausgegeben werden, unterstreicht die Geschäftsführerin. In dieser Woche werden die Erd- und Pflanzarbeiten abgeschlossen. Die Abnahme des Projektes durch das Umweltamt erfolgt im kommenden Frühjahr, wenn zu sehen ist, ob alles angewachsen ist. Die verantwortliche Firma wird in diesem Zusammenhang noch eine so genannte Entwicklungspflege vornehmen. „Wenn das Umweltamt grünes Licht für die Abnahme gibt, dann kann mit dem Verkauf der Ökopunkte begonnen werden“, so Bath.
Hintergrund Ökokonto: Wer in Natur und Landschaft eingreift, ist gesetzlich verpflichtet, dabei entstehende Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen müssen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden (Eingriffsregelung). In der praktischen Umsetzung dieser Regelung hat sich gezeigt, dass es schwieriger wird, zeitnah geeignete Flächen und Maßnahmen zu finden. Durch die Ökokontierung soll diesem Problem begegnet werden. Bei Eingriffen kann somit vom Ökokonto abgerufen werden.
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