Glosse: Touristenangelschein
"Wir angeln uns berechtigte und vollständige ... Erlaubnisse"
Rügen. Im Sommer besuchen uns Gäste. Die möchten auf Rügen angeln. Dürfen die das? Wird wohl nicht schwierig sein, fragen wir erst mal den Tourismusverband und dessen Rügen Info Spezial. Drin' steht, dass man zweierlei braucht, einen Fischerei-SCHEIN sowie eine gültige Angel-ERLAUBNIS.
Wir haben zwar keine Ahnung, was von den beiden Papieren eine Angel-BERECHTIGUNG ist, lesen dann aber weiter, dass letztere ordnungsgemäß und vollständig ausgefüllt sein muss. Klar wir sind ja in Deutschland. Es gäbe auch einen TOURISTENANGELSCHEIN für 28 Tage für 20,- Euro inklusive FischereiABGABE. Der Touristenangelschein/Fischereischein sei aber noch keine AngelBERECHTIGUNG! Jetzt ist Scharfsinn und Logik gefragt wenn der Angelschein keine Berechtigung ist, dann muss es wohl die Angelerlaubnis sein. Nun wissen unsere Gäste zwar, was sie nicht dürfen, aber wo bekommen sie nun diese ERLAUBNIS her? Es schwirren uns die Augen. Steht da unten auf dem Informationsblatt nicht: Alle Angeln ohne Gewähr? Schauen wir auf die Internetseite vom Tourismusverband und lernen, dass man einen gültigen FischereiSCHEIN braucht (Ha, das Wort kennen wir inzwischen) und die sogenannte KÜSTENKARTE erwerben muss. Die Karten bekommt man in Angelgeschäften, bei den Außenstellen des Fischereiamtes und in einigen Tankstellen. Wir verstehen: Dann muss die KÜSTENKARTE also eine Angel-ERLAUBNIS sein! Da es neben Schonzeiten und Mindestmaßen zu beachtende Laich- und Fischschongebiete gibt, sollen wir uns auch noch das FALTBLATT Angeln in Mecklenburg-Vorpommern vom Landesamt für Fischerei besorgen... Wir fordern das Faltblatt an aber die angegebene email-Adresse gibt es gar nicht mehr. ... Die Recherche dauert inzwischen viele Stunden. Wir überlegen zwischenzeitlich, unsere Gäste ohne Angelausrüstung ins Boot zu setzen und ihnen den Fisch fürs Menü bei Aldi zu kaufen. Denn wo gibt es denn diesen Fischerei-SCHEIN? Mutig folgen wir dem Hinweis der Internetseite Rügen.de zum Landesministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei und lesen zunächst die FISCHEREI-SCHEIN-VERORDNUNG. 1(2) klärt uns auf, dass Fischereischeine anderer Bundesländer auf Antrag (!) gegen einen Fischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern umgetauscht werden können. Das wollen unsere Gäste bestimmt nicht, denn mit welchen Papieren angeln sie dann zuhause? O.K. dann bleibt noch 1(3), welcher den zeitlich befristeten Touristen-FischereiSCHEIN (wieder: auf Antrag) bei der obersten Fischereibehörde ermöglicht. Super, wir erkennen eine erste Übereinstimmung mit den Informationen des Tourismusverbandes! 2 informiert, dass Einheimische für ein ganzes Jahr Angeln 6 Euro Fischereiabgabe zahlen Touristen für die maximal 28 Tage Angeln mit zusätzlichen Gebühren und einer Buschzulage insgesamt 20 Euro zahlen. Endlich verstehen wir, warum Hartz-4 in Ost und West unterschiedlich hoch ist ... Ein letzter Blick als gesetzestreuer Bürger noch ins FISCHEREIGESETZ von MVP gefällig? Fischerei-BEFUGT ist ein Fischerei-BERECHTIGTER oder jemand, der eine Fischerei-ERLAUBNIS hat. Fischerei-AUSÜBUNGBERECHTIGTE sind die Fischerei-BERECHTIGTEN und die Inhaber einer Fischerei-ERLAUBNIS. Der Kopf dreht sich und ich fange an, Fisch zu hassen! 7(8) wiederum erkennt Fischerei-SCHEINE anderer Bundesländer als dem Fischereischein von MVP gleich an. Ich befürchte, zu geistiger Verwirrung zu neigen: Denn stand in der Verordnung aus dem gleichen Ministerium nicht etwas anderes? Also wie jetzt? Gilt nun der Schein aus Wessiland auch in MVP? Oder erst einen Schein bei der obersten Behörde beantragen und dann noch eine Küstenkarte auf der Tankstelle kaufen? Die Recherche dauert inzwischen mehrere Tage. Eine Entscheidung ist fällig: Entweder wir hoffen, dass die mit der Vogelgrippe überlasteten Behörden keine Angler mehr kontrollieren. Oder wir sagen den Gästen ab es bestehe zu großes Risiko, dass sie sich beim Angeln in den Vorschriften MVPs gefährlichst verfangen.
Karsten Lindner Ferienhausvermittlung RügenResidenz / Zudar
Anmerkung der Redaktion: Wo kann man den Touristenangelschein auf Rügen erwerben? Gerne veröffentlichen wir die Adressen mit Öffnungszeiten im RÜGANER ANZEIGER. Mail an: rueganer@rueganer-anzeiger.de
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