Springe zu: Navigation | Inhalt | Aktuelle Themen
Dieser Artikel wurde am 06. Dezember 2006 um 04:29 Uhr in der Rubrik Allgemeines veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Geständnis im Meister-Prozess brachte Prozessende

Große Strafkammer des Landgerichtes Stralsund : Es ging schließlich um Steuergelder

Von Andreas Pfaffe

Hansestadt Stralsund/Rügen. Im Prozess um den einstigen Geschäftsführer des Fährhafen Sassnitz, Andreas Meister, und seine damalige Prokuristin, ist überraschend am vergangenen Donnerstag durch die 22. (Große) Strafkammer am Landgericht Stralsund das Urteil gesprochen worden. Der ehemalige Geschäftsführer wurde wegen Untreue in zwölf Fällen, hiervon einmal in Tateinheit mit versuchtem Betrug sowie wegen eines vollendeten Betruges und wegen einer falschen Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährung läuft über einen Zeitraum von zwei Jahren und ist mit der Auflage verbunden, 14.400 Euro an die Fährhafen Sassnitz GmbH zu zahlen. Die ehemalige Prokuristin wurde wegen Beihilfe zur Untreue in vier Fällen sowie wegen Begünstigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen verurteilt. Nach der Durchführung von fünf Verhandlungstagen konnte das Verfahren jetzt abgeschlossen werden, weil die Angeklagten am 30. November umfangreiche Geständnisses abgelegt haben, ohne die ansonsten noch weiterer Beweis hätte erhoben werden müssen. Vorausgegangen war eine Einschätzung des Gerichts, dass für den Fall von Geständnissen mit einer Freiheitsstrafe zur Bewährung für beide Angeklagten zu rechnen sei.

Bild

Andreas Meister, einstiger Geschäftsführer der Fährhafen Sassnitz GmbH, wurde nach Geständnis am Donnerstag verurteilt. Foto: Archiv

Gegenstand des Verfahrens war unter anderem der an Meister gerichtete und nun durch das Gericht bestätigte Vorwurf, die Fährhafen Sassnitz GmbH durch private Inanspruchnahme verschiedener Leistungen geschädigt zu haben, die nicht von den geltenden Anstellungsverträgen und Geschäftsanweisungen gedeckt waren. Hierzu hat die angeklagte Prokuristin nach den Feststellungen des Gerichts teilweise Beihilfe geleistet. Dazu die Vorsitzende Richterin am Landgericht Lange-Klepsch als Vorsitzende der Kammer in der Urteilsbegründung: Die angeklagte Prokuristin hat sich den Anweisungen des Geschäftsführers nicht wiedersetzt und deshalb zur Untreue beigetragen. Und zum einstigen Geschäftsführer gewandt, stellte sie heraus: Beim angeklagten Geschäftsführer handelt es sich um Untreue in schwerem Falle, denn wir haben es hier mit einem aus Steuermitteln staatlich subventionierten Unternehmen zu tun. Die Kammer sei sich beim angewendeten Strafmaß bewusst, dass die zur Anklage gebrachten Sachverhalte in starkem öffentlichen Interesse standen. Es handele sich jedoch nicht um einen schwerstwirtschaftlichen Fall. Meister sei auf Grund seiner erfolgreichen Arbeit als Geschäftsführer offensichtlich der Meinung gewesen, so die Vorsitzende Richterin, dass er für seinen hohen Einsatz auch mehr hätte verdienen müssen.

In einem Gespräch zwischen dem RÜGANER ANZEIGER und Andreas Meister nach der Urteilsverkündung stellte Meister zu seiner Verurteilung fest: Es ist ein Mensch verurteilt worden, der zwar sein ganzes Herzblut und seine Kraft für die Entwicklung des Fährhafens aufgebracht hat. Andererseits hat eben dieser Mensch bestimmte Dinge falsch beurteilt und bewertet. Insbesondere wurde ihm in der Anklageschrift vorgeworfen, die FHS durch unberechtigte Gehaltszahlungen an sich selbst und sonstige unberechtigte persönliche Inanspruchnahme von Firmengeldern geschädigt zu haben. Die Frage, die sich dem Beobachter des Prozesses stellt, ist die, wie es soweit kommen konnte. Welche Rolle spielen Aufsichtsrat und Gesellschafter in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis zum 8. April 2004 hinsichtlich der Kontrolle der Entwicklungen und Ereignisse im Fährhafen?

Das Urteil ist für Meister noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt hatte, haben die Möglichkeit, gegen das Urteil die Revision einzulegen. Für die Prokuristin ist das Urteil rechtskräftig, nachdem sowohl die Angeklagte selbst, als auch die Staatsanwaltschaft erklärt haben, auf die Einlegung von Rechtsmitteln zu verzichten.

« Nächster Artikel
Subventionsbetrug

Vorheriger Artikel »
Friedensfahrt 2008 auf Rügen?