Gericht erklärte Hiddenseer Kommunalwahl für ungültig
Der Klage des CDU-Fraktionsvorsitzenden Thomas Gens wurde stattgegeben
Hiddensee (ur). Dat Söte Länneken war im Ergebnis der Kommunalwahlen vom 7. Juni 2009 wieder einmal keine Insel der Glückseeligen. Im Gegenteil! Auf die Wahl selbst gab es extrem unterschiedliche Sichtweisen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Gens erhob sogar Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und des ehrenamtlichen Bürgermeisters. Doch mit einer Stimme Mehrheit wurde sein Antrag in der Gemeindevertretung abgelehnt. Das Problem der Mehrheit besteht jedoch darin, dass man zwar die Minderheit überstimmen kann, aber es ein Verwaltungsgericht gibt, an das sich Unterlegene wenden können. Thomas Gens tat dies, und das Verwaltungsgericht Greifswald hat mit Urteil vom 17. November 2009 seiner „Klage gegen die Feststellung des Ergebnisses der Wahlen zur Gemeindevertretung und zum Bürgermeister der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee stattgegeben“. Dazu teilte der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Greifswald, H.–G. Stratmann u.a. mit: „Das Gericht hat den Beklagten, die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee, verpflichtet, die Wahlen für ungültig zu erklären und die Wiederholung der Wahlen anzuordnen.
Das Gericht hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass der Bürgermeister, der bei der Wahl am 07.06.2009 wiedergewählt worden ist, im Vorfeld der Wahlen seine Neutralitätspflicht verletzt hat. Nach einer durchgeführten Zeugenvernehmung stand für das Gericht fest, dass der Bürgermeister in amtlicher Funktion vor der Wahl öffentlich erklärt hatte, dass er die Kosten für den Linienbus, mit dem Wähler am Wahltag zum Wählen fahren würden, aus eigener Tasche bezahlen werde. Hintergrund dessen war, dass es bei den Wahlen am 07.06.2009 auf der Insel Hiddensee, anders als bei vorausgegangenen Wahlen, nur noch ein Wahllokal gab. Mit seiner Äußerung hat der Bürgermeister gegen die sich aus seinem Amt ergebende Neutralitätspflicht und damit gegen den in der Verfassung abgesicherten Grundsatz der Freiheit der Wahl verstoßen.
Der Verstoß kann sich auf das Ergebnis der Wahl ausgewirkt haben, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Wähler durch die Aussage des Bürgermeisters bei ihrer Wahlentscheidung haben beeinflussen lassen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Zulassung der Berufung zu beantragen.“
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