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Dieser Artikel wurde am 19. März 2008 um 04:16 Uhr in der Rubrik Vogelgrippe (Aktuell) veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Geflügel

Genehmigung Freilandhaltung

Rügen (RA). Es klingt sicher für viele Geflügelhalter wie ein vorzeitiges Ostergeschenk, was das Landratsamt des Landkreises Rügen nachfolgend mitteilt: „Aufgrund des frühen Vogelzuges und der günstigen Untersuchungsergebnisse kann in diesem Jahr die Genehmigung für Freilandhaltung als Ausnahme von der bestehenden generellen Aufstallungspflicht zeitiger erfolgen. Wie das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Rügen mitteilt, wird die Freilandhaltung von Geflügel ab dem 20. März 2008 für alle Geflügelhalter im Landkreis möglich sein. Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung wird dazu rechtzeitig ortsüblich bekannt gegeben.

Die anderen rechtlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sind durch alle Geflügelhalter weiterhin einzuhalten. Dies sind insbesondere: - Fütterung des Geflügels nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind - Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben - Verendungen von Geflügel sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt telefonisch unter der Telefonnummern (03838) 813573 oder 571 mitzuteilen und nach Abstimmung auf Geflügelpest untersuchen zu lassen (kostenfrei für Geflügelhalter) - Jeder Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest im Geflügelbestand ist dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sofort mitzuteilen.

In Auswertung der Geflügelpestfälle vom Dezember 2007 in Brandenburg ergaben sich auch Hinweise, die für eine Einschleppung des Erregers über zugekauftes geschlachtetes Geflügel sprechen. Durch die leichtfertige Lagerung der Geflügelabfälle im privaten Umfeld könnten sich die Hühner angesteckt haben. Daher nochmals der Hinweis auf das absolute Verfütterungsverbot von Geflügelabfällen an Geflügel. Jeglicher Zugang von Geflügel zu Geflügelabfällen muss sicher ausgeschlossen werden (Komposthaufen!). Diese Abfälle sollten im Interesse des eigenen Geflügels über die grüne Tonne entsorgt werden.“