Geflügel-Haltung
Aufstallungspflicht in einigen Gebieten
Insel Rügen (RA). Wie das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Rügen mitteilt, ist ab 1. Oktober 2007 für einige Gebiete Rügens keine Ausnahmegenehmigung zur Freilandhaltung mehr möglich, es gilt für die betroffenen Gebiete automatisch die Stall- bzw. Volierenhaltungspflicht gemäß der Geflügelaufstallungsverordnung.
Folgende Bereiche des Landkreises Rügen sind betroffen: 1. Alle Gebiete nördlich bzw. westlich der folgenden Straßenverbindung: Altefähr - Rambin - Samtens - Dreschvitz - Gingst - Kluiser Dreieck - Ramitz - Rappin - Groß Banzelvitz Zeltplatz, einschließlich der Inseln Ummanz und Hiddensee. Die direkten Ortskerne (geschlossene Bebauung bzw. Ortseingangsschild) der Orte Altefähr, Rambin, Samtens, Dreschvitz, Gingst und Rappin bleiben weiterhin nicht reglementiert (keine Stallhaltungspflicht), für kleine Orte und Streusiedlungen entlang der oben genannten Straßenverbindung gilt die entsprechende Straße als Grenze. Gemeinden, für deren komplettes Gebiet die Aufstallung vorgeschrieben ist, sind danach Ummanz, Schaprode, Trent, Neuenkirchen und die Insel Hiddensee. 2. Die südliche Spitze von Wittow mit den Ortslagen Wittower Fähre und Fährhof sowie dem Bug. 3. Die gesamte Gemeinde Zudar mit den angrenzenden Orten Üselitz, Mellnitz, Puddemin, Groß Schoritz und Silmenitz. Für die nicht benannten Gebiete wird die Ausnahmegenehmigung zur Freilandhaltung gegeben. Die entsprechende Tierseuchen-Allgemeinverfügung wird dazu zeitnah ortsüblich bekanntgegeben. Die anderen rechtlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sind durch alle Geflügelhalter weiterhin einzuhalten. Dies sind insbesondere: - Fütterung des Geflügels nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind - Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben - Verendungen von Geflügel sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt telefonisch (0 38 38) 81 35 73 oder 571 mitzuteilen und nach Abstimmung auf Geflügelpest untersuchen zu lassen (kostenfrei für Geflügelhalter) - Jeder Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest im Geflügelbestand ist dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sofort mitzuteilen.
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