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Dieser Artikel wurde am 28. Juli 2011 um 09:21 Uhr in der Rubrik Allgemeines veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Fusion der Verkehrsbetriebe

Kreistag verweist Beschlussvorlage in „seine“ Ausschüsse

Ostseebad Sellin (gü). Die Fusion der kreiseigenen Nahverkehrsbetriebe von Rügen, Nordvorpommern und Stralsund wird vermutlich eine Aufgabe des neuen Kreistages sein! Sollte das Greifswalder Verfassungsgericht die Kreisgebietsreform am 18. August bestätigen, werden die Rügener Kreistagsabgeordneten in ihren neuen Fraktionen an der politischen Umsetzung dieses Projektes mitwirken müssen. Wie viel Bus dann in den einzelnen Regionen der Insel verbleibt, wird sich zeigen.

Der Kreistag Rügen hatte auf seiner letzten Sitzung in der vergangenen Woche im „Cliff-Hotel Rügen“ die Beschlussvorlage für die Fusion der drei eingangs erwähnten Betriebe abgewiesen. Zurück in die Ausschüsse, hieß das politische Votum. Doch wenn das Gericht die Reform passieren lässt, werden sich die Rügener Fachausschüsse des Kreistages nicht mehr nach der Sommerpause treffen, da am 4. September ein neuer Kreistag gewählt wird.

Besonders die Sozialdemokraten hatten auf einem Konzept bestanden, wie Nahverkehr in Zukunft organisiert sein soll. Dr. Udo Knapp forderte mit einem umfangreichen Änderungsantrag, dass nicht nur auf wirtschaftliche Aspekte geachtet werden soll, sondern vielmehr die Bürger in der Fläche mit einem guten Nahverkehr künftig versorgt sein sollen. Bereits seit zwei Jahren wird die Fusion der drei Nahverkehrsbetriebe untersucht und vorangetrieben. Rolf Rümper, Geschäftführer der Rügener Personennahverkehrsgesellschaft mbh (RPNV), stellte jedoch klar, dass die drei Betriebe auch ohne Kreisgebietsreform mittlerweile in einer Situation sind, zukünftig gemeinsam am Markt zu operieren.

Einig waren sich die Abgeordneten jedoch in den beiden Punkten, die die Schülerbeförderung betrifft. Hier signalisierten die politischen Verantwortungsträger, dass sie den Kindern einen kostenfreien Bus zur Verfügung stellen wollen. So wurden die vorläufige Satzung über die Schülerbeförderung und Erstattung der notwendigen Aufwändungen für den Schulweg des Landkreises und auch der Beschluss über einen Abschluss einer Vereinbarung mit der RPNV GmbH zur Durchführung der Schülerbeförderung im Schuljahr 2011/2012 mit großer Mehrheit gefasst.

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