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Dieser Artikel wurde am 15. Februar 2006 um 10:10 Uhr in der Rubrik Vogelgrippe (Aktuell) veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Freilandverbot für Geflügel gilt ab sofort

Rügen/Schwerin (RA). Alle Geflügelhalter in Mecklenburg-Vorpommern müssen ab heute ihre Tiere aufstallen. Ein entsprechendes Freilandverbot ist in einer ab heute gültigen Allgemeinverfügung Vogelgrippe festgelegt. "Wir müssen alles daran setzen, dass eine Einschleppung des Virus in die Nutztierbestände nicht stattfindet", sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD). Die Bürger ruft Minister Backhaus dazu auf, totes Geflügel der Gemeinde, dem Landkreis, der Polizei oder den zuständigen Veterinärbehörden zu melden. "Kontakt mit den Tieren muss unbedingt vermieden werden", sagte der Minister. Märkte und Ausstellungen mit Geflügel sind verboten. Außerdem ist der mobile Geflügelhandel untersagt. Das Landwirtschaftsministerium hat eine Info-Hotline für die Bürger eingerichtet: Info-Hotline: (0385) 588 6665 oder 588 6666.

Das örtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist unter Telefon (03838) 806310 erreichbar.