FFH Managementplanung DE 1346-301
„Steilküste und Blockgründe Wittow“ im „grünen Bereich"

Das FFH-Gebiet „Steilküste und Blockgründe Wittow“ erstreckt sich entlang der Küste von Wittow in Höhe Altenkirchen bis Dranske (rote Markierung). Repro: OAZ
Wiek (apf). Im Rahmen der Gebietsmeldungen von FFH-Gebieten wurde 2005 auch ein 1.850 Hektar großes Gebiet an der nördlichen Ostseeküste der Insel durch das Land Mecklenburg-Vorpommern unter der Nummer DE 1346-301 an die EU gemeldet, welches sich derzeit (März 2010 bis März 2012) im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern in der Managementplanung durch das Stralsunder Unternehmen UmweltPlan befindet. Hierzu fand am vergangenen Freitag in der Kulturscheune Wiek die zweite Beratung unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
Mit Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom 25. Mai 2004 wurde der Einsatz der Managementplanung in Mecklenburg-Vorpommern festgelegt. Der Landtag hatte in seiner Sitzung am 18. Oktober 2007 diese Vorgehensweise bestätigt.
Ein Managementplan für ein FFH-Gebiet soll möglichst konkrete, auf das jeweilige Gebiet bezogene Maßnahmen festlegen, um den jeweiligen Schutzzweck und damit das Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ langfristig zu sichern. Zur Umsetzung der Maßnahmen können u. a. gehören: Freiwillige Vereinbarungen, administrative Regelungen zu Nutzungseinschränkungen, Verträge zur naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung, Förderung von Projekten wie der Gewässerrenaturierung, gezielte Öffentlichkeitsarbeit oder die Ausweisung eines Schutzgebietes (z.B. Landschafts- oder Naturschutzgebiet). Alle Maßnahmen sollen im größtmöglichen Einvernehmen mit der örtlichen Bevölkerung durchgeführt werden. Managementziel für das FFH-Gebiet „Steilküste und Blockgründe Wittow“ ist der Erhalt der freien Küstendynamik, mariner und Küstenlebensraumtypen sowie Waldlebensraumtypen und auch der Erhalt und teilweise Entwicklung der Habitate von Kammmolch und Rotbauchunke.
Insgesamt, so Dr. Silke Freitag von UmweltPlan, wird dem Gebiet ein derzeit ausgezeichneter bzw. günstiger Erhaltungszustand bescheinigt.
Auf gleicher Augenhöhe miteinander Sorge tragen
Nachdem die Nutzungsverhältnisse der terrestrischen und maritimen Lebensraumtypen (LRT) des Gebietes in seinen Bestandteilen erfasst und kartographisch dargestellt wurde erfolgte die Bewertung des gegenwärtigen Zustandes durch Begutachtung vor Ort und die Überführung in das Geografische Informationssystem (GIS). Draus wurde nun eine Defizitanalyse als Vergleich des Ist-Zustandes heute zum Zeitpunkt der Meldung der FFH-Gebiete erstellt. Und dabei ist ersichtlich geworden, dass nur vereinzelt, wie beim LRT 2120 Weißdünen mit Strandhafer (1 Hektar) Handlungsbedarf angesagt ist. Um den guten Zustand zu erhalten und vorausschauend die Entwicklung des Gebietes in gemeinsamer Anstrengung zu sichern schlugen Dr. Silke Freitag von UmweltPlan und Astrid Krüger vom StALU vor, eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Landkreis, Amt, Kommunen und Grundstückseigentümern zu bilden. So könne gesichert werden, dass die Aufgaben des noch im Managementplan festzuschreibenden Umfanges „auf gleicher Augenhöhe miteinander“ und frühzeitig erfolgen könne. Das stieß auf differenzierte Gegenliebe. Dennoch - die Mehrheit der Anwesenden befürwortet diese Möglichkeit des Miteinander.
Petra Harder, Amtsvorsteherin des Amtes Nordrügen: Eine gemeinsame Arbeitsgruppe kann wichtig sein, wenn sie eine wirkliche Funktion erhält, tatsächlich arbeitet und Betroffene in den Prozess der Entscheidungsfindung einbettet.“
Ganz offensichtlich hat sie den Nagel auf den Kopf getroffen, denn in der anschließenden Diskussion brachten viele der etwa 40 anwesenden Gäste der Veranstaltung ihre Sorge darüber zum Ausdruck, dass in bezeichnetem FFH-Gebiet mit einem fortzuschreibenden Managementplan möglicherweise jede wirtschaftliche Betätigung in absehbarer Zeit ausgeschlossen sein könnte. Das würde das Aus der Region bedeuten und private Wirtschaft und Kommunen in den Ruin treiben.
Matthias Ogilvie, Umweltpolitischer Sprecher des Wirtschaftsrates der CDU, Sektion Rügen, sieht das Problem bereits in der unbedachten Meldung der FFH-Gebiete durch das Land, die „aufs Geratewohl“ erfolgt ist. „Bei der Meldung wurden alle übrigen Faktoren, wie beispielsweise der Kampf um die wirtschaftliche Existenz, nicht beachtet. Die ’Art Mensch’ kommt hier nicht vor. Wir haben derzeit zum Glück keine Verschlechterung in den entsprechenden LRT - was aber wenn ...?“
Die für die Naturschutzbehörden verbindlichen Managementpläne bestehen aus einem naturschutzfachlichen Teil mit der Darstellung der Schutz- und Erhaltungsziele, die sich aus der Meldung ergeben, und einem konsensorientierten Umsetzungs- und Maßnahmenteil. In diesem werden möglichst im Konsens mit den Betroffenen (Nutzer, Eigentümer, Gemeinden usw.) Erhaltungsmaßnahmen und verträgliche Nutzungen festgelegt und Lösungswege für weiterhin bestehende Konflikte aufgezeigt. So sagt es die Richtlinie.
Bleibt festzuhalten: Das FFH-Gebiet DE 1346-301 ist mit Meldung des Landes an die EU Gesetz. Jetzt gilt es gemeinsam mit dem StALU und insbesondere dem beauftragten Büro UmweltPlan in gemeinsamen Bemühen mit den Vertretern vor Ort im Managementplan Regelungen zu vereinbaren, welche die Existenz von Mensch und Natur auf lange Zeit sichern.
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