Ferdinand Pieper (CDU) freigesprochen
Kreisverband der Christdemokraten zeigt sich über Urteil erleichtert
Bergen auf Rügen (gü/RA). Ferdinand Pieper (CDU) ist letztinstanzlich freigesprochen worden! Wie die Kreisgeschäftsstelle der CDU Rügen informiert, hat es jetzt das endgültige Urteil gegeben. Andre Meißner, Kreisgeschäftsführer der CDU Rügen, gegenüber dem RÜGANER ANZEIGER: Das Vorstandsmitglied der CDU-Fraktion im Kreistag Rügen, Ferdinand Ferdinand Pieper, wurde mit Urteil des Oberverwaltungsgerichtes letztinstanzlich von dem Vorwurf des Dienstvergehens freigesprochen.
Im Jahre 2001 wurde gegen den CDU-Kandidaten zur damals anstehenden Landratswahl nach Anzeige ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Daraufhin zog Pieper seine Kandidatur zur Stichwahl gegen die heutige Landrätin Kerstin Kassner (Die Linke) zurück.
Im August 2002 stellte die Staatsanwaltschaft Stralsund das gegen den Beamten Ferdinand Pieper wegen des Verdachts der Untreue geführte Ermittlungsverfahren ein. Die Staatsanwaltschaft sah nach dem Ergebnis ihrer Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage. Ein schuldhaftes Verhalten musste verneint werden, wie Meißner in seinen Ausführungen unterstreicht. Das bis dahin ausgesetzte förmliche Disziplinarverfahren war Gegenstand der mündlichen Verhandlung am 13. Mai 2005. In dieser Disziplinarsache wurde Ferdinand Pieper von dem Vorwurf des Dienstvergehens freigesprochen.
Die vorläufige Dienstenthebung vom 13. August 2001 im ehemaligen Amt Samtens musste daraufhin aufgehoben werden. Das heutige Amt West-Rügen legte gegen den Freispruch Berufung ein. In mündlicher Verhandlung hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern jetzt die Berufung des Amtes zurückgewiesen und das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin bestätigt, wie Kreisgeschäftsführer Andre Meißner abschließend betont.
Mit dem Urteil könnte Ferdinand Pieper wieder uneingeschränkt in den Verwaltungsdienst aufgenommen werden, falls dies politisch im Amt West-Rügen gewollt ist. . .
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