Europäischer Fischereifonds bietet Zukunft
Nachhaltige Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Rügen

Die EU möchte bei rückläufiger Fischerei mittels Förderung die Fischereigemeinden und -gebiete bei der Schaffung neuer nachhaltiger Quellen für Einkommen und Lebensqualität unterstützen. Foto: Pfaffe
Rügen (apf). Der Europäische Fischereifonds (EFF) hat ab dem 1. Januar 2007 das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) abgelöst. Er soll eine nachhaltige Fischerei- und Aquakulturwirtschaft in Europa fördern. Der Fonds wird einerseits die Fischwirtschaft bei der Flottenanpassung unterstützen, um sie wettbewerbsfähiger zu machen, und andererseits Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Fischbestände fördern. Einen eigenen der fünf Förderschwerpunkte bildet Punkt 4 , der sich mit der „Nachhaltige(n) Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiet(e)“ beschäftigt.
„Das Ziel von Schwerpunkt 4 ist es also nicht nur, die kurzfristigen Einflüsse der gemeinsamen Fischereipolitik zu bewerten sowie die wirtschaftlichen, sozialen und umweltrelevanten Auswirkungen der Erschöpfung der Fischbestände zu bewältigen, sondern auch die Unterstützung der Fischereigemeinden und -gebiete bei der Schaffung neuer nachhaltiger Quellen für Einkommen und Lebensqualität. Durch Schwerpunkt 4 werden den Menschen, die die Probleme und Träume der Fischereigemeinden am besten kennen, die Mittel gegeben, mit denen sie die Lösungen an ihre tatsächlichen Bedürfnisse anpassen können“, heißt es im Leitfaden der EU zur Umsetzung des Schwerpunktes 4. Der EFF unterstützt somit Maßnahmen und Initiativen zur Diversifizierung und Stärkung der Wirtschaft in Gebieten mit rückläufiger Entwicklung der Fischerei.
Dem Land Mecklenburg-Vorpommern stehen hierfür rund 5,4 Millionen Euro EFF-Mittel zum Abruf bereit. Gefördert werden durch den EFF 75 Prozent der nach dem Gesetz förderfähigen Mittel, 25 Prozent sollen aus nationalen Mitteln gewährt werden, wobei das Land Mecklenburg-Vorpommern keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen kann. Vom EFF-Anteil der Förderung können für Projekte privater Vorhabensträger 60 Prozent, für Vereine und Genossenschaften 80 Prozent und für Kommunen und öffentliche Träger 100 Prozent zur Anwendung kommen.
Auf einer Beratung beteiligter Akteure aus Politik und Wirtschaft wurde Ende Januar im Landkreis beschlossen, die Lokale Aktionsgruppe (LAG) LEADER, als Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb zur Nutzung des Förderinstrumentes EFF, um die Arbeitsgruppe „Fischwirtschaftsgebiet Rügen“ zu erweitern, die sich künftig mit der Umsetzung des Programmes befassen wird. Ebenso wurde eine SWOT-Analyse (Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken-Analyse) erstellt sowie konkrete Handlungsfelder und Entwicklungsziele für das „Fischwirtschaftsgebiet Rügen“ erarbeitet. In der Richtlinie zur Förderung der Fischerei und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 20. Mai 2008 (VI 460c) werden die Inhalte und das Prozedere der Antragstellung geklärt. Anträge sind über die LAG für den Landeswettbewerb einzureichen. Es ist allerdings Eile geboten, denn bis Ende März sollten die Projektanträge im Schweriner Landwirtschaftsministerium vorliegen.
Allerdings, so die dominierende Meinung der zuvor erwähnten Beratung, wäre es im Interesse der Nachhaltigkeit effizienter, sich auf ein großes Projekt zu konzentrieren, das an zentralem Standort auf der Insel langfristige Wirkungen erzielen kann. Erste Projektideen hierzu liegen mittlerweile vor. So wurde darüber informiert, dass es im Rahmen der Bewerbung beim Landeswettbewerb Fischwirtschaftsgebiete um die Mittel der Achse 4 des Europäischen Fischereifonds (EFF) bereits eine konkrete Projektidee zur Entwicklung des Fischereihafens in Sassnitz gibt. Teil dieser Projektidee ist der Aufbau eines innovativen Fischereierlebniszentrums im Hafen Sassnitz.
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