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Dieser Artikel wurde am 01. August 2007 um 04:06 Uhr in der Rubrik Lokale Politik veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Dringlichkeitssitzung des Wirtschaftsausschusses

Ausschuss berät über Schutzgebiete

Bergen auf Rügen (ur). Am 2. August findet ab 17 Uhr im Sitzungssaal in der Billrothsraße 5 eine außerordentliche öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wirtschafts- und Tourismusausschusses des Kreistages Rügen statt. Auf der Tagesordnung steht u.a. der Sachstandsbericht von Dr. Noack, Leiter des Umweltamtes, zur Ausweisung neuer Schutzgebiete auf der Insel Rügen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Beauftragung der Landkreisverwaltung zu einer Stellungnahme beabsichtigt. Dabei soll schwerpunktmäßig darauf eingegangen werden, dass die Unternehmen im maritimen Bereich durch die Ausweisung neuer Schutzgebiete existentiell gefährdet werden

Am vergangenen Wochenende versammelten sich die Mitglieder des Windsurf Club Rügen e.V. in Dranske zu einer Mitgliederversammlung. Da-rüber informierte Vereinsvorsitzender Uwe Ahlers. Er teilte mit, dass die Vereinsmitglieder einen Brief an das Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen haben. In ihm wird dem Wirtschaftsministerium die Stellungnahme des Windsurf Club Rügen e.V. zur geplanten Nachmeldung von FFH-Gebieten im Küstenmeer sowie über die geplante neue Kulisse von Europäischen Vogelschutzgebieten im Land M-V übermittelt. Die jetzigen Pläne, so Ahlers, sind existenzgefährdend für den hiesigen Wassersport. Dabei zeigte er auf Karten mit dem Titel Kohärentes europäisches Vogelschutzgebietsnetz Natura 2000. Die einzelnen Karten weisen jeweils das Bestehende Europäische Vogelschutzgebiet (SPA) & den SPA-Vorschlag aus (SPA = Special Protection Area). Eine zentrale Forderung in der Stellungnahme des Windsurf Club Rügen e.V.: lautet: Keine Ausweisung von Schutzgebietserweiterungen in den Bereichen, in denen maritim ausgerichtete Unternehmen und Existenzen gefährdet werden können. Diese Forderung ist in der Stellungnahme des Vereins mit konkreten Vorschlägen untersetzt. Zusammenfassend heißt es dann in der Begründung: Im Bereich des maritimen Tourismus haben sich in den vergangenen 18 Jahren eine Vielzahl wassersportlicher und maritimer Unternehmen gegründet, deren Existenz durch die Ausweitung der Schutzgebiete massiv gefährdet wird. Für den nördlichen Bereich Rügens sind allein 17 Wassersportschulen, Reedereien, Bootsverleiher, Segel- und Sportanglervereine betroffen, welche teilweise unserem Verein angehören.

Darüber hinaus haben sich in den SPA 35 und SPA 36 internationale und nationale Wassersportmeisterschaften und Regatten im Windsurfen, Kiten und Segeln etabliert. Deren Aktivitäten kollidieren in eklatanter Weise mit den angegebenen Schutzzielen in den neu ausgewiesenen Schutzgebietserweiterungen. Ein störungsarmer Luftraum und eine störungsarme Wasserfläche kann hier in keinem Fall gewährleistet werden. Die nachhaltige Nutzung der nordrügischen Gewässer durch die Berufs- und Sport-schifffahrt erfordert in größeren zeitlichen Abständen Ausbaggerungen der entsprechenden Fahrrinnen. Diese sind nachdrücklich zu gewährleisten.

Des weiteren werden durch die neue Ausweisung der Schutzgebiete bereits genehmigte Bauplanungen in erheblichem Maße konterkariert und vorhandene jedoch noch nicht kartierte bzw. katasterlich erfasste Anlegestellen bleiben unberücksichtigt. Wir beantragen daher für alle genannten gewerblichen und freizeitsportlichen Nut-zungsarten die Schutzgebietskulisse zurückzunehmen, bzw. zu novellieren. Wir empfehlen im Rahmen der Erarbeitung von Nutzungsrichtlinien in den ausgewiesenen FFH- und anderen Schutzgebieten die Aufstellung eines Managementplanes. So können alle Schutzgüter abgewogen und Konflikte schon im Vorfeld erkannt werden. Eine einseitige Betrachtung führt zu massiven Auseinandersetzungen. Ahlers: Im Schreiben bitten wir das Wirtschaftsministerium, sich im Rahmen der Ressortabstimmungen für die berechtigten Interessen der auf Rügen ansässigen Unternehmen, Wassersportschulen und Vereine dafür einzusetzen, dass in den Bereichen des Wieker Boddens, des Breeger Boddens und des Großen Jasmunder Boddens keine wei-teren Schutzgebiete ausgewiesen werden.