Drei neue Fälle
Backhaus fordert Einhaltung der Seuchenhygiene
Schwerin/Rügen (RA). Durch das Friedrich-Loeffler-Institut ist bei weiteren drei Wildvögeln das H5N1-Virus festgestellt worden. Es handelt sich um einen Schwan aus Vierow im Landkreis Ostvorpommern, eine Kanada-Gans aus Klein-Damitz, Landkreis Nordvorpommern, und einen Höckerschwan aus Rerik Landkreis Bad Doberan. Um die Fundstellen wurde jeweils eine 3-km-Schutzzone errichtet. Damit erhöhte sich die Zahl der infizierten Vögel auf 117 bestätigte Fälle.
Angesichts zunehmender Funde von mit dem Vogelgrippevirus H5N1-Virus infizierten Wildvögeln in Mecklenburg-Vorpommern und in anderen Bundesländern hat Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erneut die Geflügelhalter aufgefordert, die seuchenhygienischen Maßnahmen konsequent einzuhalten. Dr. Backhaus: "Die strenge Einhaltung der Seuchenhygiene ist oberste Pflicht der Geflügelhalter. Auch das ist neben den Maßnahmen von Bund und Land unerlässlich, um die Einschleppung in Nutztierbestände zu vermeiden."
Backhaus forderte insbesondere, dass Geflügelhalter sich nicht am Einsammeln toter Tiere beteiligen. Zugleich müssten sie dafür sorgen, dass mögliche Eintragsquellen wie Futter- und Wasserbehälter sowie Einstreu geschützt und auf mögliche Defizite geprüft werden, so Backhaus. Beispielsweise ist auf das Verfüttern von noch oder schon vorhandenem Aufwuchs als Grünfutter zu verzichten.
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