Die Reformierbarkeit von Hartz IV
Von Dr. Udo Knapp (SPD)
Hartz IV ist um viele Millionen teurer geworden als von allen Schätzungen der HartzIV -Planer vorhergesagt. Zwar gibt es in diesem Jahr erstmalig einen absoluten Rückgang der Arbeitslosenzahlen. Aber im Segment der Langzeitarbeitslosen bewegt sich nichts. Im Gegenteil, das Kostenwachstum für Hartz IV kommt im Wesentlichen aus diesem Bereich. Die Bundesregierung reagiert darauf mit weiteren Leistungskürzungen. Dabei wird grundsätzlich von einem hohen Missbrauchsverhalten der Hartz IV Empfänger ausgegangen. In Zukunft kann für alle Hartz IV-Bezieher, die innerhalb eines Jahres dreimal ein Jobangebot ablehnen, das ALG II komplett gestrichen werden.
Gleichzeitig können die Mietzuschüsse gekürzt werden. Grundsätzlich muss jedes Jobangebot angenommen werden, unabhängig von der Ausbildung des Antragstellers. Der Anrechnungsbetrag von eigenem Vermögen bei der Hartz IV - Antragstellung wird erhöht. Zwar dürfen in Zukunft Hartz IV Bezieher statt bisher 200 250 zurücklegen, aber zugleich wird der Schonbetrag für die Anrechung allgemeinen Vermögens von bisher 200 auf 150 abgesenkt. Neu eingeführt wird eine Art Residenzpflicht für Arbeitslose. Wer sich nicht in Agenturnähe aufhält, warum auch immer, hat keinen Anspruch mehr ALG II. Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft wird angeschärft. Auch Wohngemeinschaften, eine zunehmend bei Jungen und auch Alten beliebte Form gemeinsamen Wohnens, geraten ins Visier der Bundesagentur. Hier wird davon ausgegangen, dass die Zusammenwohnenden, auch ohne verwandt zu sein, grundsätzlich füreinander eintreten sollen.
Schließlich wird ein flächendeckender Außendienst aller Arbeitsgemeinschaften aus Agentur für Arbeit und Landkreisen eingeführt, der vor Ort -Kontrollen bei den ALG II Beziehern durchführen soll, um Missbrauch einzudämmen. Als Sparvolumen ist ein Betrag von 1,5 bis 2 Milliarden eingeplant. Das Hartz IV Fortentwicklungsgesetz tritt am 1. Juli 2006 in Kraft. Noch in diesem Jahr sollen 500 Millionen Euro Einsparungen damit erzielt werden.
Zu diesen Tatsachen, die CDU und SPD gemeinsam beschlossen haben, kommen die Forderungen der CDU- Ministerpräsidenten, die weitere radikale Leistungskürzungen vor allem bei der Grundsumme des ALG II und bei den Mietzuschüssen verlangen. Aber alle über die im neuen Hartz IV Gesetz festgelegten Kürzungen werden von der SPD zurückgewiesen. Die CDU glaubt, dass die Langzeitarbeitlosen mit mehr Druck zur Arbeitsaufnahme gebracht werden können, wenn ALG II weiter gekürzt wird und gleichzeitig Kombilöhne eingeführt werden. Die Staatskassen, sollen bei diesem Modell soviel zu den für die Wirtschaft lohnenden, niedrigen Löhnen hinzulegen, dass die Niedriglöhner am Ende mehr als ALG II mit allen übrigen Transferansprüchen in der Tasche behalten. SPD und Gewerkschaften lehnen weiteren Druck auf die ALG II Bezieher und weitere Lohnzuschüsse an die Unternehmer für Niedriglöhne ab. Sie verlangen stattdessen Mindestlöhne für die gesamte Wirtschaft in Höhe von 7,50 Euro, wie sie in vielen westlichen EU- Ländern schon lange üblich sind. Nur zumutbare Löhne führen aus Ihrer Sicht zu werthaltiger Arbeit, mehr Konsum, mehr Arbeit, höheres Steueraufkommen und sinkende Arbeitslosenzahlen. Wie dieser Streit innerhalb der Großen Koalition ausgeht ist offen.
Hartz IV und das neue ALGII schaffen keine neuen Arbeitsplätze. Das war von vornherein klar. Hartz IV sollte vor allem einen Niedriglohnsektor in der Gesellschaft aufbauen, als dessen Folge die Arbeitskosten insgesamt sinken würden, damit mehr neue Arbeitsplätze entstehen. Dieser Ansatz kann aus mehreren Gründen nicht funktionieren. Hier soll nur auf die zwei wichtigsten Gründe eingegangen werden. 1. Was nützt der gesetzlich organisierte Druck, wenn es am Ersten Arbeitmarkt keine Arbeitsplätze gibt? Wohin sollen denn die Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaften vermitteln, wenn sogar die Mittel für ABM oder ähnliche Angebote faktisch immer weiter aufgelöst werden? Besonders in den Neuen Ländern gibt es einen stabil gleich hohen Sockel an Langzeitarbeitlosen, für die es am Ersten Arbeitsmarkt einfach keine Angebote an Arbeit mehr gibt und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht geben wird. Diese Arbeitslosen empfinden den Druck, der auf sie ausgeübt wird zu recht als Demütigung.
Für diese Arbeitslosen müssen neue würdevolle Konzepten auf gesellschaftliche Teilhabe entwickelt werden, die sich nicht an der Perspektive 1. Arbeitsmarkt sinnlos abarbeiten. 2. Hartz IV hat, ohne Not und gegen den Rat vieler Fachleute, fast alle damaligen Sozialhilfeempfänger in die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit überführt. Damit wurden alle Strukturfolgen der großen Politik in ihrer sozialen Dimension zu Arbeitmarktproblemen erklärt und die Bezüge dieser Sozialhilfempfänger wurden auf breiter Front sogar noch erhöht. Dabei war hinlänglich bekannt, dass für die hier betroffenen Gruppen ein Arbeitsangebot am 1. Arbeitsmarkt nicht vorhanden war. Die alten Sozialhilfeempfänger wurden in den Landkreisen, von ihren Sozialämtern in der Regel gut betreut.Mit umfangreichen Konzepten und Programmen wurde an ihrer gesellschaftlichen Integration gearbeitet, soweit es eben möglich war. Mit den neuen Gesetzen nun funktioniert diese flächendeckende intensive Betreuung nicht mehr und die Agenturen oder Arbeitsgemeinschaften haben nicht genügend Zeit sich auf die vermittelbaren Arbeitslosen am immer flexibleren, Ersten Arbeitsmarkt zu kümmern. Sinnvoller wäre es eine deutliche Trennung von vermittelbaren und unvermittelbaren Arbeitslosen für den Ersten Arbeitsmarkt einzuführen.
Die Vermittelbaren sollten bei der Agentur geführt und die Unvermittelbaren in die Zuständigkeit der Landkreise zurückgeführt werden. Die Landkreise wären mit Mitteln aus den öffentlichen Haushalten, also aus Steuermitteln, so auszustatten, dass hier sinnvolle integrierende Angebote entwickelt werden können. Hier muss selbstverständlich der Grundsatz Fordern und Fördern gelten. Der Bereich an gesellschaftlich nützlicher Beschäftigung, ein Zwischenbereich von geförderter und ehrenamtlicher Arbeit, ist auch mit Hartz IV ein immer noch völlig unbeachtetes Arbeitsfeld einer sozialen Arbeitsmarktpolitik geblieben. Dabei wird dieser Sektor auch unter dem Gesichtspunkt der immer schnelleren Alterung in der Gesellschaft größere Bedeutung und mehr Aufmerksamkeit erlangen als heute üblich. Eine Aufgabe der Arbeitsverwaltung aber ist dieser gesamte Bereich in keinem Fall.
Die pauschalierte Beschimpfung und Kontrolle jedenfalls der ALGII Bezieher als nur auf Missbrauch orientierte Abzocker von Staatsknete, beleidigt die Mehrheit der Arbeitslosen, schafft immer mehr, immer unübersichtlichere Verwaltungswege und trägt zum Abbau bzw. zu einem respektvollen, auch fordernden Umgang mit den ALG II Beziehern wenig bei.
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