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Dieser Artikel wurde am 13. Februar 2008 um 01:48 Uhr in der Rubrik Kommentare und Anmerkungen veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Die deutsche Gesellschaft ruht auf den Grundsätzen der Menschenrechte

Die RÜGANER ANZEIGER-Kolumne: Von Dr. Udo Knapp (SPD)

In Ludwigshafen ist vor einigen Tagen ein Haus abgebrannt, das von türkischen Deutschen bewohnt war. Neun Tote, davon fünf Kinder sind zu beklagen. Feuerwehr und Polizei leisten unbestritten hervorragende Arbeit. Die Brandursache ist bis heute nicht geklärt. Alles ist möglich, alles wird vermutet - vom rassistischen Brandanschlag bis zum Stromklau im Keller - alles wird per Gerücht weiter getragen und aufgeblasen. Politiker aller Ebenen bemühen sich um Beruhigung, Ministerpräsident Beck (SPD), die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Frau Böhmer ( CDU) und schließlich sogar der türkische Ministerpräsident Erdogan kommen an den Unglücksort, demonstrieren Verantwortung, zeigen Mitgefühl.

Die Kanzlerin Merkel lädt türkische und deutsche Jugendliche ein, die mit Erdogan in schöner Offenheit über ihre Integrationspläne diskutieren. Bemerkenswert - kaum Hassdebatten, kaum gegenseitige Beschimpfungen, kaum überzogene Forderungen und offene Debatten über das Zusammenleben von Deutschen und Türken. Aber diese offenen Debatten haben es in sich, sie zeigen grundsätzliche Differenzen.

Erdogan formulierte neben seinen beruhigenden Worten an die türkischen Deutschen offen Machtansprüche, die zurückgewiesen werden müssen. „Das Wichtigste für deutsche Türken ist türkisch, nur wer türkisch spricht, kann deutsch lernen. Die Türken, die hier seit über vierzig Jahren leben und nun mit ihren Kindern und Enkeln hier bleiben wollen, müssen ihrer Kultur und ihren Werten verbunden bleiben. Deshalb: Ja zur Integration, Nein zur Assimilation. Assimilation sei Ähnlichmachung, bedeute Angleichung und Anpassung. Assimilation sei eine Schande gegen die Menschheit.“

So formulieren sonst nur Islamisten ihre Abgrenzung gegenüber europäischer Kultur. Erdogan verlangt mit seinen Forderungen die Legalisierung einer türkisch-islamischen Parallelgesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Er schlägt die gleichberechtigte Einrichtung türkischsprachiger Grundschulen, Gymnasien und Hochschulen in der Bundesrepublik vor und will dafür in der Türkei ausgebildete Lehrer an diese Schulen schicken. Erdogan will in der Bundesrepublik islamische Extrawelten. Die kulturelle Differenz soll nicht angeglichen, sondern befestigt werden, nur dann könnten Türken und Deutsche friedlich zusammenleben. Nicht gemeinsam, sondern nebeneinander sollen Türken und Deutsche seiner Meinung nach in der Bundesrepublik leben. Dagegen ist festzuhalten: Die deutsche Gesellschaft ruht auf den Grundsätzen der Menschenrechte, die uneingeschränkt und für alle gleich gelten.

Unsere Gesellschaft ist dynamisch und auf kreative Veränderung eingestellt, hier gilt Redefreiheit und Gedankenfreiheit, Frauen und Männer, Mädchen und Jungen haben uneingeschränkt gleiche Rechte, Väter und Mütter sind im Erziehungsprozess grundsätzlich gleichgestellt, jede Diskriminierung wegen Geschlecht, Glauben oder sexueller Vorliegen ist bei Strafe verboten, Hasspropaganda, sei sie religiös oder politisch motiviert, ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt, unser Strafrecht ist auf Vergeben, Verzeihen und Hilfe zur Besserung ausgerichtet, unser Bildungssystem ist offen gegenüber allen wissenschaftlich begründeten Positionen und zu unserer Geschichte bekennen wir uns, im Guten oder im Schlechten, auch wenn das nicht immer einfach ist.

In den türkisch-islamischen Gemeinschaften gelten zuerst die Regeln des Koran. Wer kein Gläubiger ist, kann im Extremfall sogar getötet werden, neben dem Islam wird keine Religion als gleichberechtigt anerkannt Allgemeine Menschenrechte sind dem Islam fremd.

Rede- und Gedankenfreiheit werden mit Mord und Totschlag weltweit verfolgt. Frauen und Mädchen sind grundsätzlich zweite Klasse und haben sich den Männern unterzuordnen, die öffentliche Demonstration dieser Unterdrückung ist das Kopftuch. Brüder und Väter haben das Recht unbotmäßige Töchter sogar zu töten, wenn sie eigene Lebenswege wählen wollen. Zwangsheiraten sind auch hier in der Bundesrepublik in ihren Gemeinschaften an der Tagesordnung. In der türkischen Familie bestimmt der Vater, seine Autorität setzt er mit Gewalt durch. In der Scharia, dem islamischen Strafrecht, gilt als Leitgedanke die Vergeltung. Und alle diese Regeln, diese Weltsicht werden den Kindern auch hier in der Bundesrepublik in den islamischen Familien oder den Koranschulen ohne öffentlichen Einspruch vermittelt.

Beide Gesellschaftsmuster sind so grundsätzlich verschieden, dass sie im Alltagsleben, in einem gemeinsamen Staatswesen nicht gleichberechtigt nebeneinander existieren können. Wenn Erdogan dieses gleichberechtigte Nebeneinander aber verlangt und das als Integration bezeichnet, dann will er nicht Integration, sondern systematische Abgrenzung. Mehr noch, er verlangt inmitten unserer Gesellschaft Freiräume, in denen unsere Grundrechte und unsere Werteordnung nicht gelten sollen.

Neue Moscheen mit Minaretten, höher als Kirchtürme sind eben vor solcher Denkweise, nicht nur Bethäuser für Muslime, sondern Machtzeichen einer sich befestigenden, muslimischen Gegengesellschaft.

Auf dem Integrationskurs der Bundesregierung und aller Landesregierungen ist gegen solche Machtansprüche, die mit der Religionsfreiheit des Grundsgesetzes nicht gedeckt sind, mit allem Nachdruck zu bestehen. In deutschen Schulen wird deutsch gelernt und gelehrt, türkisch als erste Fremdsprache aber gibt es im Lernkanon aller Schulen viel zu selten. Islamunterricht, als gleichberechtiger Religionsunterricht, nach staatlich genehmigten oder vereinbarten Curricula (1) gehört in alle Schulen und raus aus den Hinterhofkoranschulen. Hassprediger sind zu behandeln wie rechtsradikale Demokratiefeinde.

In der Bundesrepublik, wie übrigens in der ganzen EU, sind legale Einwanderer aus aller Welt willkommen, ja sie werden sogar gebraucht. Aber in der Bundesrepublik, wie im Vereinigten Europa gelten die Grundsätze der allgemeinen Menschenrechte und die daraus abgeleiteten Grundrechte in den Verfassungen uneingeschränkt. Was jeder Einzelne an seinen religiösen Feiertagen feiert, ist ihm überlassen. Wer jedoch versucht, die demokratischen Grundfreiheiten vor dem Hintergrund seiner Glaubens- oder Politikvorstellungen abzuschaffen und von den Grundrechten befreite Gebiete in unserer Gesellschaft etablieren will, der muss mit dem Widerstand der wehrhaften Demokratie rechnen. Demokratie muss sich gegen die Provokationen ihrer Herausforderer immer offensiv verteidigen. Dass eine solch konsequente Haltung Demokratien besonders schwer fällt, sie dabei gelegentlich in Gefahr geraten, sich selbst zu beschädigen, das ist ein anderes Problem.

(1): Curriculum wird gelegentlich mit „Lehrplan“ oder Lehrzielvorgabe gleichgesetzt. Ein Lehrplan ist in der Regel auf die Aufzählung der Unterrichtsinhalte beschränkt. Das Curriculum orientiert sich hingegen mehr an Lehrzielen und am Ablauf des Lehr- oder Lernprozesses oder des Studiengangs. Insbesondere enthält es Aussagen über die Rahmenbedingungen des Lernens.

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