Dezentrale Nutzung von Reststoffen stärken
Neues EEG fördert ab 2012 gezielt den Einsatz von Gülle und Abfällen

Rügen (DR). Seit einigen Wochen ist die Energiewende in aller Munde und die Bundesregierung „bastelt“ am passenden Paket zur Umsetzung der Klimaschutz-Ziele. Mit dabei sein wird das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das ab dem 1. Januar 2012 vor allem für den Bereich Biomasse grundlegende Änderungen mit sich bringt. Mit dem Jahreswechsel wird nicht nur eine Nutzung der entstehenden Wärme von mindestens 60 Prozent und der maximale Einsatz von Mais auf 60 Prozent verpflichtend geregelt, sondern auch der verstärkte Einsatz von Gülle und Abfall mit höheren Vergütungssätzen angereizt.
Für Biogasanlagen, die mindestens zu 90 Prozent biologische Abfälle einsetzen, besteht beispielsweise je nach Größe der Anlage Anspruch auf eine Vergütung von 16 bzw. 14 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Stroms.
Komplett neu ist die Sonderförderung von kleinen Biogasanlagen. Wer eine Anlage mit maximale 75 Kilowatt elektrischer Leistung betreiben will und diese zu mindestens 80 Prozent mit Gülle und Mist versorgt, erhält voraussichtlich pauschal eine Vergütung in Höhe von 25 Cent pro Kilowattstunde Strom. Aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung wird erwartet, dass die Anlagenhersteller im Bereich Biogas ihre Angebotspalette anpassen und ab Herbst entsprechende Biogasanlagen anbieten werden. Durch die zu erwartende verstärkte Nachfrage kann davon ausgegangen werden, dass vor allem Anlagen im kleinen Bereich, die aktuell noch verhältnismäßig teuer sind, im Preis fallen werden. Dadurch werden ab 2012 hofnahe Biogasanlagen mit dem Schwerpunkt Gülle-Einsatz lukrativ.
Bei Fragen zum Thema EEG und Bioenergie können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der Bioenergieregion Rügen unter (03838) 3159855 oder E-Mail: diederich@ruegen-voller-energie.de wenden. Bei Interesse können Sie gerne einen Termin für eine kostenlose Beratung mit Dominique Diederich vereinbaren.
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