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Dieser Artikel wurde am 18. Juli 2007 um 04:27 Uhr in der Rubrik Lokale Politik veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Der umstrittene Kiesabbau in Zessin

Auszug aus einem Bericht der Landrätin

Zessin (RA). Nachfolgend ein Auszug aus dem Bericht der Landrätin des Landkreises Rügen an den Kreistag:

Die Heidelberger Baustoffwerke haben bei der unteren Naturschutzbehörde einen Antrag auf Fällung eines Alleebaumes an der Kreisstraße RÜG 5 zur Gewährleistung der Grundstückszufahrt zu dem geplanten Kiestagebau gestellt. Über diesen Antrag wurde noch nicht entschieden, da hierzu die anerkannten Naturschutzverbände beteiligt werden müssen. Hausintern wird auch eine Beteiligung der Kreisstraßenverwaltung erfolgen, da der Landkreis Eigentümer des Baumes ist. Wegen einer eigentumsrechtlichen Zustimmung erfolgte eine Anfrage bei der Fachaufsicht, dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Der zuständige Mitarbeiter stellte klar, dass eine Zustimmung des Eigentümers laut Gesetzeslage (LNatG) nicht vorgesehen ist. Die untere Naturschutzbehörde hat sich bei der Entscheidung über den Fällantrag ausschließlich auf diesen Baum zu konzentrieren. Weiter gehende Betrachtungen, z.B. ob der zu erwartende Fahrzeugverkehr durch Kiestransporter mit dem Alleenschutz auf der Kreisstraße kollidiert, sind nicht relevant.

Der Fällantrag steht im Zusammenhang mit dem vor einigen Jahren gestellten Antrag auf Sondernutzung als Grundstückszufahrt, der vom Landkreis seinerzeit abgelehnt wurde. Über die Klage des Antragstellers gegen den Landkreis in dieser Angelegenheit ist noch nicht abschließend entschieden worden. Beim Vergleich der Unterlagen Antrag auf Sondernutzung RÜG 5 aus dem Jahr 2001 und dem aktuellen Antrag auf Baumfällung aus 2007 fiel auf, dass sich der Anbindungspunkt der Grundstückszufahrt verschoben hat. Insofern muss ein neuer Antrag an den Landkreis auf Sondernutzung als Grundstückszufahrt gestellt werden. Eine entsprechende Mitteilung an die Heidelberger Baustoffwerke wird veranlasst. Ergänzend sei erwähnt, dass das Kiesabbaugebiet nicht aus dem Vorschlagsgebiet für das EU Vogelschutzgebiet Binnenbodden von Rügen ausgegliedert wurde. Alle Siedlungen, so auch Zessin, sind von der Vorschlagskulisse ausgenommen.