Der neue Kreistag entscheidet alles
Wahltermin in Mecklenburg-Vorpommern für den 4. September festgelegt / Ausschuss für Landkreisneuordnung tagte
Von Robby Günther
Bergen auf Rügen. Der Wahltermin im Land steht! Am Sonntag, 4. September, werden die Einwohner von Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Landtag wählen. Das beschloss die Landesregierung unter Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) in der vergangene Woche. „Die Landesregierung kann den Wahltermin nicht frei festlegen. Sie muss die Vorgaben aus der Landesverfassung beachten“, erläutert Regierungssprecher Andreas Timm zum gefundenen Termin.
Nach Artikel 27 Absatz 1 der Landesverfassung findet die Neuwahl frühestens 57, spätestens 59 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Als Beginn der Wahlperiode gilt der Zusammentritt des Landtags. Der derzeitige Landtag trat am 16. Oktober 2006 zu seiner ersten Sitzung zusammen. Damit kamen alle Sonntage zwischen dem 16. Juli und dem 16. September 2011 als Wahltermin in Frage. Entschieden wurde nun der 4. September.
Am selben Tag sollen im Zuge der Kreisgebietsneuordnung auch Kommunalwahlen stattfinden. Die Einwohner der künftigen Kreise sollen an diesem Tag einen neuen Landrat, einen neuen Kreistag und auch einen neuen Namen für den Kreis bestimmen. Ob schlussendlich diese drei Abstimmungen stattfinden werden, entscheidet sich spätestens im Juli vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald. Denn dort sind Klagen gegen die Gebietsreform von sechs Landkreisen und zwei kreisfreien Städten anhängig, darunter auch des Landkreises Rügen (der OSTSEE ANZEIGER – Der Rüganer berichtete).
Die Landesregierung und der Landtag sind noch im alten Jahr durch das Gericht aufgefordert worden, dazu ihre Stellungnahmen bis 6. Februar abzugeben. Darüber informierte Landrätin Kerstin Kassner (DIE LINKE) während der letzten Sitzung des zeitweiligen Ausschusses Landkreisneuordnung des Kreistages am zurückliegenden Mittwoch. Wenn diese Stellungnahmen vorliegen, können sich die Klagenden in den darauf folgenden 14 Tagen nochmals äußern. Das Gericht rechnet damit, dass alle Unterlagen Ende Februar vorliegen und es im April eine Anhörung vor Gericht geben wird. Anschließend haben die Verfassungsrichter dann drei Monate Zeit, ihr Urteil zu finden und zu fällen. Wie eingangs erwähnt, wird das Urteil für spätestens Ende Juli erwartet. Sollten die Richter die Gebietsreform bestätigen, wird es für die Parteien auf kommunaler Ebene ein kurzer und heftiger Wahlkampf, um Ziele und Inhalte an die Wähler zu transportieren.
Wie während der Sitzung des zeitweiligen Ausschusses deutlich wurde, arbeiten die betroffenen Gebietskörperschaften im Rahmen des Aufbaustabes an der schrittweisen Umsetzung der bevorstehenden Verwaltungsstrukturänderungen, so Kassner weiter. So haben sich die beiden Landräte und der Oberbürgermeister darauf verständigt, dass der neue Landrat beispielsweise drei Beigeordnete haben soll. Gesetzt ist der bisherige Beigeordnete Großklaus aus dem Landkreis Nordvorpommern, dessen Wahlzeit noch bis 2014 läuft. Da sich derzeit mit Landrat Ralf Drescher (CDU) und Landrätin Kerstin Kassner (DIE LINKE) zwei Kandidaten für den Landratsposten interessieren, wird ein weiterer Beigeordneter dann nach der Wahl vom unterlegenen Kandidaten besetzt, da die beiden Landräte eine Wahlzeit bis 2015 haben. Mit wem der dritte Beigeordnetenposten besetzt wird, entscheidet der neue Kreistag.
Dieser entscheidet übrigens alles! Die beiden Kreistage Nordvorpommern und Rügen sowie die Bürgerschaft Stralsund müssen nun bis zum September eine abgestimmte Hauptsatzung erarbeiten, die als Arbeitsgrundlage für den neuen Kreistag in den ersten Monaten nach dessen Konstituierung dienen soll. Anschließend werden sich die 71 Abgeordneten in ihren Fachausschüssen und Kreistagssitzungen mit zahlreichen neuen Satzungen befassen müssen, die dann für den neuen Kreis gelten sollen. Dabei sind viele regionale Besonderheiten zu beachten. So unter anderem auch der Beschluss des Rügener Kreistages zum AfR-Geld für die Müllgebühren im Jahr 2011. Die Rügener Abgeordneten hatten auf ihrer letzten Sitzung beschlossen, dass die 2,8 Millionen Euro Gebührenüberschuss in diesem Jahr den Rüganern komplett zu Gute in Form einer Gebührensenkung zukommen sollen. Ab 2012 gibt es eine neue Gebührenkalkulation für den gesamten Kreis. Das Geld hätte nach Informationen dieser Zeitung auch in Jahresscheiben als Gebührensenkung für die Rügener Haushalte eingeplant werden können und wäre auch in der neuen Satzung so verankert worden. Nun ist es mit dem Beschluss anders gekommen. Die Rügener Haushalte müssen sich – sollte der neue Kreis kommen – auf kräftige Erhöhungen einstellen.
Für die geplante Kommunalwahl am 4. September sind zwei Wahlbereiche auf Rügen vorgesehen. Diese Einteilung stieß allerdings während der Sitzung des zeitweiligen Ausschusses auf Kritik einiger Mitglieder des Ausschusses. Hauptamtsleiterin Gisela Oberland wurde beauftragt zu prüfen, ob es mehr Wahlbereiche geben könnte. Auch die Fraktionen des Kreistages sind angehalten, sich über dieses Thema zu verständigen, wie es in diesem Zusammenhang hieß. Bisher orientieren sich die beiden Wahlbereiche an den Wahlbereichen für die Landtagswahlen, die Wahlbereiche 33 (Rügen I) und 34 (Rügen II). Der Kreistag wird sich vermutlich auf seiner Sondersitzung am Donnerstag, 27. Januar, ebenfalls mit dem Thema beschäftigen, wie der Ausschuss vorschlägt. Die Mitglieder des Aufbaustabes haben sich bei der künftigen Verwaltungsstruktur auf ein so genanntes Vier-Säulen-Modell verständigt, das als erste Idee für die weiteren Planungen gedacht ist. Die genauen Strukturen sollen in den kommenden Sitzungen beraten werden. Bei der Suche nach einem neuen Sitz für den Landrat in Stralsund sind mit dem ehemaligen Volkswerft-Verwaltungsgebäude und dem ehemaligen Arbeitsamt im Heydemann-Ring zwei Immobilien gefunden worden, die allerdings aufwändig umzubauen wären, informierte die Landrätin diesbezüglich. Auch hier wird in den kommenden Monaten eine Entscheidung erwartet. Sollte es diese nicht geben, wird erst einmal mit „Provisorien“ gearbeitet, ehe es ein „neues“ Landratsamt in Stralsund geben wird. Fest steht, dass der Sitz des Landrates in der Hansestadt sein soll, in den bisherigen Verwaltungsstandorten Bergen auf Rügen, Grimmen und Ribnitz-Damgarten werden Außenstellen etabliert.
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