Der Blaue Dunst ist in die Ecke gestellt
Landtag M-V verabschiedet mit großer Mehrheit Nichtraucherschutzgesetz
Von Robby Günther
Schwerin/Rügen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg zum Gesundheitsland Nr. 1 in der Repu-blik! Der Landtag verabschiedete am letzten Mittwoch mit großer Mehrheit das Gesetz zum Nichtraucherschutz. Selbst bekennende Raucher unter den Abgeordneten stimmten der Gesetzesvorlage mit einem weinenden Auge zu. Demnach wird das Rauchen ab 1. August in Schulen, Universitäten sowie in allen öffentlichen Gebäuden und Behörden konsequent untersagt. Das hiesige Gastgewerbe wird sich ab 1. Januar 2008 mit der Umsetzung des Gesetzes konfrontiert sehen. Dann nämlich müssen die Wirte strikt abgetrennte Räumlichkeiten für Raucher und Nichtraucher vorhalten. Für viele kleinere Gaststätten, aber auch für Clubs und Bars sowie natürlich Diskotheken eine Herkulesaufgabe, die an die Existenz gehen könnte, wie erste Reaktionen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DeHoGa) zeigen. Viele kleinere Betriebe haben räumlich nicht die Möglichkeit, die Vorgaben des Gesetzes umzusetzen. Konsequenz: Rauchende Gäste können nicht mehr einkehren! Die Freizügigkeit geht verloren. Die vom DeHoGa vorgeschlagene so genannte Freiwillige Verpflichtung, innerhalb des Gastraums Bereiche für Nichtraucher und Raucher ohne räumliche Trennung auszuweisen, fand im Gesetz schlussendlich keinen Niederschlag mehr. Alle in der jüngsten Vergangenheit diskutierten Ausnahmeregelungen sind ebenfalls nicht mehr berücksichtigt worden.

Die Glimmstengel gehen aus, ab 1. August ist in allen öffentlichen Gebäuden das Rauchen untersagt. Ab 1. Januar 2008 muss sich auch das Gastgewerbe auf die Gesetzeslage einstellen und endgültig räumlich getrennte Bereiche für Raucher und Nichtraucher ausweisen. Foto: Archiv
Mit der Verabschiedung des Gesetzes durch die Große Koalition aus SPD und CDU sowie breiter Teile der Fraktion der Linkspartei ist eines der ersten Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland auf Länderebene beschlossen worden. Der RÜGANER ANZEIGER befragte in einer Blitzumfrage betroffene Wirte und Hoteliers sowie Verantwortungsträger der Hotellerie nach ihrer Einschätzung.
DeHoGa-Regionalchef Wilfried Rothkirch dazu: Wir haben immer auf das Prinzip der Freiwilligkeit gesetzt und damit auf der Insel Rügen gute Erfahrungen gemacht. Rothkirch sieht Probleme bei der Umsetzung und der damit verbundenen Kontrolle des Gesetzes in der Gastronomie und befürchtet gefährdete Existenzen, besonders bei kleinen Gastwirtschaften und Kneipen.
Thomas Wuitschik, Vorsit-zender des Tourismusverbandes Rügen, dazu: Hier wird staatlich sanktioniert und in die Rechte der Unternehmer eingegriffen. Wuitschik sagte weiterhin gegenüber dieser Zeitung, dass der Landesvorstand des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern das Gesetz in einer seiner jüngsten Sitzungen mehrheitlich abgelehnt habe. Andreas Lutter, Betreiber der Pension Petri im Ostseebad Sellin: Das neue Gesetz ist eine Einschnitt des Staates ins private Recht. Hier wird der Wirt in seiner eigenen Kneipe reglementiert. Es ist doch jedem selber zu überlassen, wie man es händelt. Andreas Lutter wird ab 1. Januar 2008 alle seine Plätze im Restaurant als Nichtraucherbereich ausweisen, weil er baulich nicht die Möglichkeit hat, räumlich zu trennen.
Birgit Kröplin von der Geschäftsführung des Port Gager erklärt, dass es sich bei dem Gesetz um einen Eingriff in private Investitionen handelt. Wir finden dieses Gesetz nicht in Ordnung. Wir haben in diesem Jahr auf die Freiwilligkeit gesetzt, dies hat sehr gut geklappt, beschreibt sie die Erfahrungen der letzten Monate. Wir werden uns auf die veränderte Lage ab 2008 einstellen, aber mit freien Entscheidungen hat dieses Gesetz nichts mehr zu tun, so ihr Fazit zum Landtagsbeschluss.
Michael Müller, Geschäftsführer der Hotels Am Rugard in Bergen, Lissek in Binz und Solthus am See in Baabe reagiert gelassen auf die Regeln des neuen Gesetzes. Wir haben uns mit den Eigentümern der Häuser beraten und werden ab 2008 im Restaurant des Binzer Hauses räumlich trennen. Auch im Bergener Hotel nutzen wir den Saal bei Veranstaltungen und weisen ihn separat als Raucherbereich aus. Alle offenen Restaurants, wo wir nicht trennen können sind somit Nichtraucherbereiche, so Müller. Der Geschäftsführer betont außerdem, dass alle Zimmer der betreffenden Häuser konsequent als Nichtraucherzimmer ausgewiesen werden. Müller selbst bekennender Genießer von Zigarillos hat mit dem Gesetz an und für sich keine Probleme. Für ihn ist die Gleichbehandlung der Unternehmen wichtig: Keine Ausnahmen, das führt zu Wettbewerbsverzerrungen, so sein Fazit.
Sozialminister Erwin Sellering (SPD) bezeichnete die Beschlussfassung am 11. Juli im Landtag als denkwürdigen Tag für den Gesundheitsschutz. Dies tat der Minister auch mit Blick auf die in Mecklenburg-Vorpommern bekannte Raucherquote im Bundesvergleich, immerhin 33 Prozent beträgt diese. Indes kommt es für die Gas-tronomie beinhart, wenn die Auflagen des Gesetzes nicht erfüllt würden. Zwar sei ein Bußgeldaufschub bis August 2008 im Gesetz durch die Union erreicht worden, aber die FDP kritisierte den Bußgeldkatalog mit Strafen von bis zu 10.000 Euro pro Verstoß als unangemessen und nicht akzeptabel. Der Landesvorstand des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes M-V will in dieser Woche entscheiden, ob der DeHoGa Klage gegen das Gesetz vor einem Verfassungsgericht einreichen werde. Wie es aus dem Landesvorstand zur Beschlussfassung weiter heißt, falle das Inkrafttreten des Gesetzes in eine umsatzschwache Zeit, nämlich in den Winter.
Übrigens, das Land Niedersachsen hat ebenfalls ein Nichtraucherschutzgesetz beschlossen, dass ab August für die Gastronomie greift.
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