Springe zu: Navigation | Inhalt | Aktuelle Themen
Dieser Artikel wurde am 22. November 2006 um 04:29 Uhr in der Rubrik Allgemeines veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Debatte: Ist “EIN AMT RÜGEN” das Beste für Rügen?

Rügen ohne Kreisverwaltung und vier Ämter ABER mit dem Amt Rügen im Kreis Nordvorpommern-Rügen?

Von Wolfgang Urban

Eigenständigkeit Rügens im Regionalkreis

Auf der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Rügen der SPD erinnerten Landtagsabgeordnete Angelika Peters und der Poseritzer Bürgermeister Michael Burmeister nochmals an die Geschichte ihres Vorschlages für Ein Amt Rügen und setzten sich dabei mit diskutierten Alternativvarianten auseinander. Vollkommen unakzeptabel war dabei für sie offensichtlich nur eines: Das sture Festhalten am Landkreis Rügen bis zu dem von ihnen prognostizierten Ende einer Kreisverwaltung auf Rügen. Vielmehr gelte es, zielstrebig an einem Plan B zu arbeiten, um im Fall des Wegfalls des Landkreises Rügen eine möglichst optimale Eigenständigkeit Rügens in einem Regionalkreis zu erreichen. Das Konzept des Kreisverbandes Rügen der SPD für die Zukunft Rügens in einer neuen Kreisgebietsstruktur steht unter dem Motto: Rügen bleibt Rügen, wenn die Insel auch in Zukunft eine starke Stimme durch eine einheitliche Struktur behält.

Die Chance ist fast vertan

Mit Blick auf die mögliche, starke Stimme Rügens in einem Regionalkreis sagte Angelika Peters am 17. November 2006: Doch die Chance ist fast vertan. Dabei blickte sie mit den Worten zurück: Vor zwei Jahren sah der Gesetzentwurf noch einen Sonderstatus für die Insel Rügen vor. Aber Landrätin, PDS, CDU und FDP wollten lieber klagen anstatt sich mit Zukunftsalternativen für Rügen zu befassen. Sie erinnerte dann an den jetzigen Gesetzestext: § 75 Kreis Nordvorpommern-Rügen (1) Es wird ein Kreis Nordvorpommern-Rügen gebildet. (2) Ihm gehören ... die Gemeinden der bisherigen Landkreise Nordvorpommern und Rügen sowie die bisher kreisfreie Stadt Hansestadt Stralsund an. (3) Sitz des Kreises ist die Hansestadt Stralsund. Der Kreistag kann durch Beschluss bis zum 30. Juni 2010 mit einer Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Kreissitz festlegen.

Wenn jetzt nichts geschieht, so Angelika Peters, wird Rügen im neuen Landkreis nichts weiter sein, als eine Ansammlung von 42 Gemeinden jede mit ihrem Kirchturmhorizont und ihren Egoismen. Rügen brauche also ein Konzept, um das zu verhindern. Angelika Peters erinnerte in diesem Zusammenhang an den viel zitierten Bürgerentscheid aus dem Jahr 2004, der den Erhalt der Eigenständigkeit Rügens fordert. Dazu hatte die SPD- Rügen bereits damals einen Vorschlag erarbeitet und unterbreitet. Heute, so Angelika Peters, erkennen auch die anderen politischen Kräfte der Insel, dass es an der Zeit ist, den Plan B zu entwickeln. Und an die SPD-Mitglieder gewandt sagte sie: Hier dürfen wir uns das Heft nicht aus der Hand nehmen lassen! Wir als SPD müssen unser Profil zeigen und deutlich machen, dass wir schon längst ein Konzept für die Zukunft Rügen haben!

Was Rügen in Zukunft braucht

Ausgangspunkt des Konzeptes der SPD Rügen für die Sicherung der Eigenständigkeit in einem Regionalkreis sind folgende Überlegungen: Rügen braucht auch in Zukunft - die rechtliche Kompetenz, Aufgaben selbst zu übernehmen, die für die Wahrung der eigenen Identität, für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unserer Insel lebenswichtig sind - eine rechtlich abgesicherte Organisationsstruktur mit zentralen Ansprechpartnern in einer zentralen Verwaltung - ein unmittelbar demokratisch legitimiertes Inselparlament als zentrale Entscheidungsinstanz. Angelika Peters zeigte dann auf, dass dies mit dem Vorschlag Rügen als Zweckverband zu etablieren nicht erreicht werden kann. Nach bisheriger Kommunalverfassung könne der Zweckverband nur genau definierte Einzelaufgaben lösen. Hinzu komme, dass die Verbandsversammlung nicht unmittelbar durch Wahlen legitimiert sei. Den diskutierten Vorschlag, durch Eine Stadt Rügen eine eigenständige Zukunft zu erreichen, hielt sie für fragwürdig und schwer zu verwirklichen. Es sei absehbar, dass sich die 42 Gemeinden Rügens kaum auf diesem Weg einigen werden. Deshalb bleibe der SPD-Vorschlag Ein Amt Rügen bestehen. WAS aber bedeutet Ein Amt Rügen? In Beant-wortung dessen erklärte Angelika Peters: - Städte und Gemeinden behalten ihre Eigenständigkeit. - Sie entscheiden selbst, welche Aufgaben sie auf das Amt übertragen. - Sie gewinnen eine professionelle Verwaltung mit verbesserter und finanzierbarer Dienstleistung.

Wie wird Ein Amt Rügen erreicht?

Aber ist es überhaupt rechtlich möglich, zu einem Amt Rügen zu kommen? Laut Angelika Peters ist dies der Fall. Dabei verwies sie auch auf Gespräche im Innenministerium. Das Amt Rügen sei durch eine Verordnung des Innenministeriums aufgrund einer Sonderregelung in der Kommunalverfassung möglich, aber mit Zustimmung der Kommunen und Bürger! Ferner sagte sie zum Amt Rügen: - Es gibt eine von den Bürgern gewählte Amtsvertretung anstelle eines Amtsausschusses. - Die Amtsvertretung oder die Bürger wählen einen hauptamtlichen Amtsvorsteher. - Die Amtsvertretung gibt sich eine Geschäftsordnung; diese kann die Bildung von Ausschüssen und Fraktionen vorsehen. - Eine zentrale Verwaltung in Bergen wird geschaffen. - Bürgerbüros sind erste Anlaufstelle für die Bürger. Sie können alle Bürgeranfragen und Anliegen mittels eGovernment und eigener Kompetenz bearbeiten.

** Übergang vom Kreis zum Amt Rügen**

Es komme darauf an, so der Appell von Angelika Peters, dass die Organisation eines Amtes Rügen jetzt diskutiert und geplant wird. Zu den Folgeregelungen beim Übergang vom Kreis Rügen zum Amt Rügen erklärte Angelika Peters: - Rechtsnachfolger des Landkreises für die Aufgaben, die beim Amt Rügen bleiben, und für das dazu gehörige Vermögen wird das Amt Rügen. - Das Amt Rügen ist dann auch Rechtsnachfolger für die aufgelösten Ämter. - Für den Personalübergang gelten die Regelungen des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes und das Prinzip der Sozialverträglichkeit.

Differenzierte Amtsumlage

Zur Finanzierung eines Amtes Rügen und dem dabei zu bedenkenden Verhältnis zu einem Regionalkreis sowie den Städten und Gemeinden stellte Angelika Peters fest: - Im übertragenen Wirkungskreis gilt Konnexität (Kostenerstattung). - Bei Aufgabenkonkurrenz zwischen dem Amt Rügen und dem Regionalkreis gilt das Prinzip der differenzierten Kreisumlage, d.h. amtsangehörige Gemeinden werden entsprechend entlastet. - Die Ungleichgewichtigkeit der Städte und Gemeinden auf der Insel legt es nahe, eine differenzierte Amtsumlage einzuführen. Hierüber muss das Inselparlament entscheiden.

Schlussfolgerungen aus der Analyse

Das Fazit der von Angelika Peters am 17. November nochmals zur Diskussion gestellten Überlegungen zur Errichtung eines Amtes Rügen besteht in der Formulierung: Also: Ein Amt Rügen. Doch zuvor erklärte sie folgende Vorteile der Bildung eines Amtes Rügen: Eigenständigkeit, Identität und Bedeutung gegenüber dem Land, dem Regionalkreis und gegenüber Dritten bleiben gewahrt. Durch Konzentration auf eine Verwaltung werden öffentliche Leistungen finan-zierbar, ihre Qualität bleibt gewahrt. Die Autonomie der Städte und Gemeinden bleibt auch bei Aufgabe der Amtsfreiheit weitestgehend erhalten. Sie selbst entscheiden darüber, welche Aufgaben sie auf das Amt übertragen wollen. Die gewählte Amtsvertretung ist das zentrale kommunalpolitische Gremium zur Wahrung der Interessen Rügens. Also: Ein Amt Rügen!

** Konzept mit Inhalt und Leben füllen**

Angelika Peters Ausfüh-rungen zum Amt Rügen mündeten auf der SPD Mitgliederversammlung am 17. November in die folgenden Aufforderungen: Lasst uns jetzt anfangen, dieses Konzept mit Inhalt und Leben zu füllen! Warten wir nicht wie die anderen auf die Entscheidungen der Gerichte! Aber suchen wir die Kooperation mit denen, die verstanden haben. Initiieren wir als SPD-Rügen auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene eine konstruktive Diskussion über die Zukunft Rügens! Zeigen wir mal wieder, dass wir die besseren Kon- zepte haben.

Jetzt diskutieren und planen

Den Ausführungen von Angelika Peters schloss sich am 17. November eine Diskussion an, bei der sich zeigte, dass mehrere SPD-Mitglieder das Model Eine Stadt Rügen noch nicht ganz abschreiben wollten. Andere betonten dagegen, dass sie Eine Stadt Rügen von vornherein für nicht durchsetzbar halten. Einig waren sich alle darin, dass man nicht einen Gerichtsentscheid zur Verwaltungsreform abwarten darf, sondern jetzt einen Plan B diskutieren muss, um eine Eigenständigkeit Rügens in einem Regionalkreis zu erreichen.