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Dieser Artikel wurde am 20. Oktober 2010 um 01:38 Uhr in der Rubrik Allgemeines veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Das Umweltamt des Kreises informiert

Dienstbarkeiten: Leistungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen

Bergen auf Rügen (DR). Das Umweltamt des Landkreises Rügen informiert, dass derzeit das Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungsverfahren für Trink-, Schmutz- und Regenwasserleitungen, sowie Schöpfwerke, im gesamten Landkreis durchgeführt wird.

Für Grundstücke, über die sich Anlagen der öffentlichen Wasserver- und -entsorgung erstrecken, die während der DDR-Zeit errichtet wurden, sind am 25. Dezember 1993 kraft Gesetz beschränkte persönliche Dienstbarkeiten entstanden. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen müssen diese Dienstbarkeiten bis zum 31. Dezember 2010 grundbuchrechtlich bescheinigt werden, wie eine Sprecherin des Landkreises in diesem Zusammenhang unterstreicht.

Die Dienstbarkeiten umfassen für den Antragssteller das Recht, die belasteten Grundstücke für den Betrieb, die Instandsetzung und die Erneuerung der Anlagen zu nutzen, Wasser in den Leitungen über die Grundstücke zu führen sowie die Grundstücke zu betreten.

Antragssteller im Landkreis sind der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) und der Wasser- und Bodenverband Rügen (WBV Rügen). Das Bescheinigungsverfahren besteht aus der Prüfung durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Rügen sowie aus der öffentlichen Bekanntmachung mit einer Dauer von vier Wochen. Aufgrund einer Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Rügen erfolgt die öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite des Landkreises. Da vom Bescheinigungsverfahren so gut wie alle Ortslagen der Insel betroffen sind, bittet das Umweltamt die Bürger, sich regelmäßig die öffentlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite des Landkreises www.kreis-rueg.de durchzulesen. Derzeit befinden sich dort zum Beispiel das Leitungsnetz des Otto-Grotewohl-Ringes in Bergen, bzw. die Schmutzwasserleitung des Rügener Ringes in Sassnitz in der öffentlichen Bekanntmachung.

Kontakt: Umweltamt Rügen Störtebeker Straße 30 Bergen auf Rügen 18528 Telefon: (03838) 813295 Telefax: (03838) 813119 E-Mail: Amt70@landkreis-ruegen.de Sprechzeiten: Dienstag von 9 bis 12 Uhr sowie 13 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 12 Uhr