Bundesrat trifft am 16. Februar Entscheidung
Entscheidung für Verlängerung der Geflügelaufstallungsverordnung
Berlin (RA). Morgen steht im Bundesrat erneut die Geflügel-Aufstallungs-verordnung auf der Tagesordnung. Es ist davon auszugehen, dass diese Bundesverordnung in ihrem derzeitigen Wortlaut von den Bundesländern bestätigt und in ihrer Geltungsdauer über den 28. Februar 2007 hinaus, bis zum 31. Oktober 2007 verlängert wird. Grund dafür ist, dass die Gefahr der Einschleppung der Geflügel-pest in Nutzgeflügelbestände fortdauert. Dieses wurde zuletzt durch die Risikoanalyse des Friedrich-Loeffler-Institutes vom 8. Februar 2007 bestätigt.
Die Ausbrüche von Geflügelpest mit hochpathogenem aviären Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5N1 in den letzten Wochen in Hausgeflügelbeständen in Ungarn und im Vereinigten Königreich lassen darauf schließen, dass HPAIV H5N1 Asia in Europa verblieben ist, obgleich das Virus in den letzten Monaten nur sehr selten nachgewiesen wurde. In Deutschland wurde das Virus zuletzt im August 2006 bei einem Trauerschwan im Dresdner Zoo nachgewiesen. Insoweit müssen die Biosicherheits-maßnahmen weiterhin auf einem hohen Niveau gehalten werden. Für Mecklenburg-Vorpommern heißt das konkret, dass die von den Landkreisen und kreisfreien Städten im Herbst letzten Jahres bekannt gemachten Risikogebiete zunächst in der Form weiter bestehen bleiben. "Mit Abschluss des Frühjahrsvogelzuges wird es eine Neubewertung des Risikos für unser Land geben", informiert Minister Dr. Backhaus (SPD). "Ganz frei von Risikogebieten werden wir in Mecklenburg-Vorpommern auf Grund der besonderen natürlichen Gegebenheiten wohl nicht werden können, solange wir mit dem Problem H5N1 zu tun haben. Im späten Frühjahr und im Sommer gehen wir aber von einem geringeren Risiko als in den Herbst- und Wintermonaten aus, so dass in dieser Zeit auch wieder mit Erleichterungen gerechnet werden kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass wir gut, d. h. ohne Seuchenfall, über die nächsten Wochen kommen." "Die Probleme, die sich dadurch für viele Geflügelhalter ergeben, sind mir sehr wohl bekannt" so der Minister weiter, einen anderen Weg, dieser Gefahr zu begegnen, gibt es aber derzeit nicht. Der Minister versprach sich weiterhin dafür einzusetzen, dass sich die Festlegung von Risikogebieten auf Grund hoher Geflügelkonzentrationen nicht allein an absoluten Zahlen orientiert, sondern das Risiko aus der natürlichen Umgebung um einen Betrieb mit in die Bewertung einfließt.
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