BUND und Nabu: Klage gegen die B96n
Worum geht es den Naturschutzverbänden wirklich?
Rügen (apf). Die Umweltverbände NABU und BUND haben gestern fristwahrend Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig eingelegt, um die Pläne für die neue B95 auf Rügen zu ändern - so auf der Internetseite des BUND am 7. Oktober zu lesen. Hat der BUND ganz vergessen, dass es sich um die neue B96 handelt - und nicht um eine B95? Vergesslich? Oberflächlich?
In der Begründung dazu heißt es: „Die Verbände erkennen die Notwendigkeit einer Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur auf der Insel Rügen. Ihre Klage soll deshalb das Ziel verfolgen, die bestehende Genehmigung aufzuheben und durch eine Neufassung zu ersetzen, die verträglicher ist für die Menschen und die Natur und zugleich Entwicklungschancen für die regionale Wirtschaft einschließt. Dabei sollen die Verkehrstrassen gebündelt werden, um weniger Landwirtschaftsflächen für den Straßenbau in Anspruch zu nehmen. Zentrales Anliegen der Verbände ist, die Erhaltungsziele des nach Europarecht geschützten Vogelschutzgebietes „Vorpommersche Boddenlandschaft und nördlicher Strelasund“ durch die dauerhafte Sicherung der Äsungs- und Rastflächen für die im europäischen Kontext wichtigsten Zugvogelarten zu gewährleisten. Auch die Lebensbedingungen für streng geschützte Arten z.B. Fledermäuse sollen gesichert werden. Forderung der Verbände ist ein adäquater Ausgleich und Ersatz der zu erwartenden Beeinträchtigungen durch den Straßenausbau für die Naturräume auf Südwest-Rügen.“
Damit scheint ein jahrelanges Ringen im Zuge der Planfeststellung zum Bau der dringend notwendigen B96 n, darüber sind sich Touristiker und Wirtschaftsfunktionäre auf der Insel einig, plötzlich wieder auf der Stufe Null zu stehen. Denn in der Klagebegründung wird nichts Neues, nichts, was bereits intensiv diskutiert und schließlich, auf der Grundlage Europäischen Rechts, in die Pläne eingearbeitet wurde, benannt. Da fragt man sich, was die Umweltverbände eigentlich wirklich bezwecken, wenn sie, wie sie selbst bemerken, die Notwendigkeit einer Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur auf Rügen anerkennen. Sind die Verbände, wie immer wieder selbst zu Gehör gebracht, eigentlich ehrlich daran interessiert, in naturschutzrechtlichen Dingen einen Konsens zu finden? Oder geht es um Demonstration von vermeintlicher Macht? Geht es darum, die Notwendigkeit des eigenen Seins zu festigen?
Wie anders soll man darüber urteilen, wenn jahrelanges intensives Arbeiten verschiedener Gremien am Ende durch die Verbände mit einem Strich durch die offene Rechnung ad absurdum geführt wird? Nun wird sich jedenfalls das Bundesverwaltungsgericht abschließend damit beschäftigen, ob Rügen seine B96n bekommt oder nicht ...
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