Bürgermeister vor schwieriger Entscheidung
Nichtöffentliche Altanschließer-Debatte auf ZWAR-Versammlung am 12.12.
Von Wolfgang Urban
Bergen auf Rügen. Über die Zukunft der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung des Landkreises Rügen, also u.a. die Höhe von Beiträgen und Gebühren, entscheiden die Bürgermeister des Kreises auf den Verbandsversammlungen des ZWAR. Seine nächste Sitzung führt der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen am 12. Dezember um 15 Uhr in seinem Versammlungsraum in Bergen auf Rügen (Putbusser Chaussee 1) durch. Im Vorfeld gab es die Erwartungshaltung, dass die in der Vergangenheit heftig diskutierte Altanschließerproblematik, über die schon mehrfach im RÜGANER ANZEIGER berichtet wurde, auf der Tagesordnung stehen würde. Bei den Altanschließern geht es um die Grundstückseigentümer, deren Anschluss an die zentrale Wasserversorgung und Abwasserbehandlung aus der DDR-Zeit besteht und für den bisher kein Beitrag vom ZWAR erhoben wurde. Angesichts einer grundsätzlichen Regelung im KAG (Kommunalabgabengesetz) gab und gibt es die Befürchtung, dass auch die Altanschließer bis spätestens zum 31. Dezember 2008 einen Bescheid für ihren Anschlussbeitrag für die Trinkwasserversorgung bzw. Abwasserbehandlung erhalten und diesen Beitrag auch dann zahlen müssen, wenn das Leitungssystem vor ihrer Haustür noch nicht vom ZWAR erneuert wurde. Mit Spannung wurde und wird darum erwartet, ob es dazu kommt oder nicht. Um so bemerkenswerter ist es daher im Vorfeld der nächsten ZWAR-Verbandsversammlung, dass zumindest in der Bekanntmachung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Versammlung das Thema Altanschließer nicht zu finden ist. So entstand die Frage, ob sich die Bürgermeister mit diesem heißen Thema im nichtöffentlichen Teil der Verbandsversammlung beschäftigen werden? Auf eine entsprechende Frage sagte dazu ZWAR-Geschäftsführer Axel Rödiger: „Der ZWAR-Vorstand hat sich sehr intensiv mit dem Thema Altanschließer auseinandergesetzt. Dabei spielte es eine entscheidende Rolle, dass in zahlreichen Gesprächen auf Landesebene deutlich wurde, dass es keine Änderung des KAG geben wird. Das Datum 31.12.2008 steht also und wir müssen zu einer Entscheidung kommen, wie wir im Landkreis Rügen damit umgehen. Dazu sind verschiedene Varianten diskutiert worden. Diese werden wir im nichtöffentlichen Teil der nächsten Verbandsversammlung den Verbandsmitgliedern vorstellen. Angesichts der Brisanz der Thematik hoffen wir, dass alle Bürgermeister bzw. deren Vertreter erscheinen, damit wir einen möglichst breiten Konsens erzielen. Daraus soll sich dann der Beschlussentwurf für die nächste Verbandsversammlung am 31. Januar 2008 entwickeln.“ Bleibt also die Frage, ob wirklich alle Bürgermeister oder deren Vertreter zur ZWAR-Sitzung am kommenden Mittwoch erscheinen und dort in demokratischer Debatte den besten Weg für die Rüganerinnen und Rüganer finden. Bekanntlich besteht ein beliebtes Spielchen der Politik darin, zu heißen nichtöffentlichen Runden nicht zu erscheinen oder dort zu schweigen, um hinterher auf populistischen Wellen zu schwimmen.
Auch ohne das Thema Altanschließer gibt es im öffentlichen Teil der nächsten ZWAR-Versammlung interessante Themen, die alle Rüganer und Hiddenseer betreffen. Dazu zählen u.a. der Bericht des Geschäftsführers, der Wirtschaftsplan 2008 und die Abwassergebührenkalkulation für Kläranlagen mit und ohne 3. Reinigungsstufe. Hinzu kommen Entscheidungen, die einzelne Kommunen betreffen, zum Beispiel durch Erschließungsverträge und die Übernahme von Abwasseranlagen. Wer sich dafür interessiert, kann also gerne zur Versammlung erscheinen und dort auch in der Einwohnerfragestunde aktiv werden. Eine Frage aus der „Gerüchteküche“ wurde dem ZWAR-Geschäftsführer auf journalistischem Weg am Freitag gestellt: „Stimmt es, dass sich der ZWAR damit beschäftigt, eine Verbrennungslösung für seinen Klärschlamm auf Rügen zu finden?“
Nicht mit Geheimniskrämerei reagierte ZWAR-Geschäftsführer Axel Rödiger am Freitag auf die folgende Frage: „Stimmt es, dass sich der ZWAR damit beschäftigt, eine Verbrennungslösung für seinen Klärschlamm auf Rügen zu finden?“
In Beantwortung dieser Frage sagte Axel Rödiger: „Zur Zeit sind wir in der Situation, dass wir europaweit eine Planungsleistung für die energetische Klärschlammverwertung ausgeschrieben haben und uns als erstes Ergebnis für ein Ingenieurbüro als möglichen Vertragspartner entschieden haben.“ Nachgefragt: „Warum war die Ausschreibung notwendig?“ Antwort des ZWAR-Geschäftsführers: „Weil reale Befürchtungen bestehen, dass der Gesetzgeber die momentan praktizierte landwirtschaftliche Ausbringung von Klärschlamm für nicht mehr zulässig erklärt. Wenn das so kommt, dann wollen wir nicht unvorbereitet sein und eine möglichst verträgliche andere Lösung gefunden haben. Sie muss es uns ermöglichen, dass wir dann den anfallenden Klärschlamm auf der Insel Rügen entsprechend den neuen Bestimmungen umweltgerecht entsorgen können. Zur Zeit bringen wir den Klärschlamm in die Biogasanlage nach Pastitz. Dort wird Gas zur Wärmeerzeugung gewonnen und die Reststoffe dienen der Düngung von Ackerflächen. Wenn der Gesetzgeber also letzteres untersagt, dann brauchen wir eine Alternative.“ „Die Verbrennung des Klärschlammes wäre also eine Alternative zum jetzigen Umgang mit ihm oder gibt es auch andere Wege, um ihn loszuwerden?“ Antwort Axel Rödiger: „Wenn der Gesetzgeber morgen den jetzigen Umgang mit dem Klärschlamm untersagt, dann gibt es zur Zeit keine Alternative zur Verbrennung. Wir müssen also für eine solche Situation eine optimale Variante für die Verbrennung des Klärschlammes parat haben. Ich persönlich bevorzuge zur Zeit dessen Verbrennung auf Rügen als Lösung. Erinnert sei u.a. an die in jüngster Vergangenheit stark gestiegenen Mineralölpreise. Wenn wir auf unserer Insel keine Lösung finden, dann kann uns der Transport des Klärschlammes zur Verbrennung in der Ferne sehr teuer werden. Außerdem würden wir in einem solchen Fall unsere Unabhängigkeit auf dem Gebiet des Umgangs mit dem Klärschlamm des Landkreises verlieren. Es kann sehr teuer für uns werden, wenn andere den Preis für das bestimmen können, was wir unbedingt loswerden müssen.“
Bleibt die Frage: „Wann wird es eine Klärschlammverbrennung auf Rügen geben?“ Antwort Axel Rödiger: „Wenn Sie mir sagen, wann der Gesetzgeber uns die gegenwärtige Klärschlammverwertung untersagt und was er dabei für gesetzliche Bestimmungen erlässt, dann könnte ich ihnen die Frage beantworten.“ Ja, manchmal kann man wohl nur ahnen was kommt und sich auf das Erwartete vorbereiten. Ob es aber angesichts der nicht selten erlebten Unberechenbarkeit der Politik dann wirklich dazu kommt, weiß man nicht. Immer wieder gibt es im Ergebnis des Kampfes der verschiedenen Lobbyisten-Gruppen um den Einfluss auf den politischen Entscheidungs- und damit auch Gesetzgebungsprozess Überraschungen. Schließlich geht es um viel Geld, wenn das Eine per Gesetz untersagt und etwas anderes plötzlich zur Pflicht wird. Da kann Lobbyistentätigkeit goldene Früchte tragen. Wenn klarer sichtbar wird, wohin der Weg auf dem Gebiet des Umgangs mit dem Klärschlamm führt, dann folgt der nächste Artikel dazu.
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