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Dieser Artikel wurde am 01. Juni 2011 um 06:47 Uhr in der Rubrik Lokale Politik veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Bürgermeister legt Widerspruch ein

Beschluss über Versagung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum umstritten

Ostseebad Binz (gü). Das war wohl nix! Die Satzung über die Versagung von Sondernutzungen auf öffentlich gewidmetem Verkehrsgrund der Gemeinde Binz (hier: Bereich Strandpromenade und Hauptstraße) ist zwar während der letzten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen worden. Allerdings kündigte Bürgermeister Horst Schaumann (parteilos) nach der Sitzung gegenüber unserer Zeitung an, Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen! Was war passiert?

Die besagte Satzung sorgt bereits seit einigen Monaten für ein verbales Hauen und Stechen in den Ausschüssen der Gemeindevertretung. Mit der Fertigstellung der neuen Strandpromenade und deren feierlicher Übergabe am 16. Juni soll eine neue Satzung die so genannte Sondernutzung regeln. Dürfen Tische und Stühle von Gastronomen auf der Promenade platziert werden? Können sich „fliegende Händler“ und Anbieter von Reisegewerbe auf der neuen Flaniermeile „breit machen“?

Der Förderbescheid zum Ausbau der Promenade beinhaltet hier eine klare Ansage an die Gemeinde: Sondernutzungen sind nur in wenigen Ausnahmen genehmigungsfähig. Die Promenade wurde mit viel öffentlichem Geld hergerichtet und soll den Gästen zum Flanieren und Bummeln vorbehalten sein. Die Durchlässigkeit, gerade in der Hochsaison ist primäres Ziel, wie es während der hitzigen Debatte am letzten Donnerstag im Vorfeld der Abstimmung hieß.

Immerhin 14 Stände aus Holz werden von der Kurverwaltung auf der Promenade installiert und in der Saison von Gewerbetreibenden und Künstlern von außerhalb angemietet. „Gleiches Recht für Alle“, fordert Bernd Richter (WfB) mit Blick auf die einheimischen Gewerbetreibenden. Seinen Worten zufolge sind in den acht bis zehn Wochen Hochsaison wirtschaftliche Einbußen zu verzeichnen, wenn an der Promenade anliegende Unternehmer ihre bisherigen Platzkapazitäten nicht mehr anbieten können, so sein Fazit und Appell an die Gemeindevertreter, einer Änderung zuzustimmen. Denn im Paragraf 3 der Satzung ist eine Regelung beinhaltet, dass der Bürgermeister zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall erteilen darf. Richters Vorschlag: Der Bürgermeister soll im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung über diese Anträge entscheiden.

Rainer Feit (parteilos) brachte den Änderungsantrag für die heiß diskutierte Satzung ein, dass Bürgermeister und Kurdirektor diese Entscheidung gemeinsam fällen sollen. Er wollte einen Punkt 4 der Satzung in diesem Zusammenhang aufnehmen lassen. Ralf Reinbold (SPD) erinnerte vor der Abstimmung daran, dass im Betriebsausschuss Kurverwaltung und im Hauptausschuss eindeutige Beschlussempfehlungen gefasst worden sind, die Satzung so zu verabschieden, wie sie vorliegt. Der Änderungsantrag von Rainer Feit wurde mehrheitlich abgelehnt. Wolfgang Buchhester wollte diese Sache allerdings nicht auf sich beruhen lassen, und stellte ebenfalls einen Änderungsantrag, dass der Kurdirektor nunmehr unter Punkt 3 neben dem Bürgermeister einzufügen ist und bei strittigen Anträgen die Gemeindevertretung entscheiden soll. Dieser Antrag wurde überraschend angenommen. Somit war der Beschluss perfekt. Fortsetzung folgt bestimmt . . .

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