Bauausschuss gegen Wohngebie
Wegen jahrelanger Unwahrheiten Vorentwurf abgelehnt
Ostseebad Göhren (sb). So laut ging es schon lange nicht mehr auf einer Ausschusssitzung in der Gemeinde zu. Grund für die erhitzten Gemüter und die Anwesenheit von ca. 30 Einwohnern war die Prüfung eines neuen Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 12 „Wohngebiet südlich der Hövtstraße“ durch den Bauausschuss, da dieser aufgrund eines, milde ausgedrückt, Formfehlers, vom zuständigen Stralsunder Planungsbüro überarbeitet werden musste. 2006 fasste die damalige Gemeindevertretung den Beschluss, das B-Plan-Verfahren von der Grundstückseigentümerin in die Wege leiten zu lassen. Der Rückbau der 33 alten Bungalows auf dem Areal als Ausgleich für alle Eingriffsflächen bei einer Neubebauung sollte zum einen durch den Eigentümer finanziert werden und zum anderen vom Biosphärenreservat abgesegnet werden.
Beides war nicht der Fall. Im Gegenteil:
Die Renaturierung des Grundstücks sei über den Landschaftspflegeverband, also mit Steuermitteln, finanziert worden. Für den Bauausschussvorsitzenden und die anderen Mitglieder Grund genug, dem neuen Entwurf nicht mehr zuzustimmen und der Gemeindevertretung die Empfehlung auszusprechen das gesamte B-Plan-Verfahren zu kippen. „Es mag ja vielleicht alles rechtens sein. Doch jahrelange Unwahrheiten und der Versuch die Gemeindevertreter weichzuklopfen, kann ich so nicht akzeptieren.
Der Ist-Stand wurde nicht ehrlich erreicht.“ Bernd Elgeti konnte ihm da nur beipflichten. „Die Situation führte zu vielen Bauchschmerzen bei den Mitglieder der Gremien und bei den Anliegern. Ich stelle den Antrag, das Vorhaben grundsätzlich abzulehnen“, konstatiert Elgeti und schoss ein weiteres Mal scharf. Diesmal traf es den Bauamtsleiter des Amtes Mönchgut-Granitz, Klaus-Peter Schubert. Er warf ihm Subjektivität und Sympathie für den Investor vor und benannte den von Schubert in einem Schreiben verfassten Hinweis auf eine mögliche Schadensersatzforderung der Grundstückseigentümerin im Falle des Versagens des B-Planes als Nötigung. Dies wies der Bauamtsleiter harsch zurück.
Sein Amt sei nur die Schreibstube der Gemeinde, Baugenehmigungen würden von ihm ohnehin nicht erteilt. „Die Gemeinde hat 2006 den Aufstellungsbeschluss befürwortet. Natürlich sind sie frei in ihrer Entscheidung, doch ich muss sie darauf hinweisen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Klage groß ist und eventuell Rückforderungen auf sie zukommen.“ Die Eigentümerin habe bereits viel Geld für die Erstellung des Bebauungsplanes investiert. Da der Aufstellungsbeschluss unter falschen Voraussetzungen herbeigeführt worden sei, die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage der Planung fester Wohneinheiten und nicht für Ferienwohnungen, muss die Eigentümerin jetzt mit der Ablehnung ihres Vorhabens rechnen. Wie die Gemeindevertreter dieses Problem händeln, wird sich auf ihrer nächsten Sitzung am 14. März zeigen.
« Nächster Artikel
Binzer Schule ist eine starke
Vorheriger Artikel »
Neuer Bürgermeister
