Bäderverkaufsverordnung
Wirtschaftsministerium legt fristwahrend Rechtsmittel ein
Schwerin (DR). Rechtsmittel gegen das Urteil zur Kippung der Bäderregelung! Mit dem Urteil vom 7. April 2010 hat das Oberverwaltungsgericht Greifwald die Bäderverkaufsverordnung für unwirksam erklärt.
Nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe hat das Wirtschaftsministerium unter Minister Jürgen Seidel (CDU) nunmehr entschieden, fristwahrend bis zum 11. Juni 2010 Rechtsmittel einzulegen, wie ein Sprecher des Ministeriums in der letzten Woche erklärte. Die Bäderverkaufsverordnung wirkt über den 11. Juni 2010 vorerst noch fort, bis das Urteil des OVG Rechtskraft erlangt hat bzw. bis eine neue Bäderverkaufsverordnung erlassen worden ist.
„Das Wirtschaftsministerium befindet sich gegenwärtig auch mit den Klägern in einem konstruktiven Dialog. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die gemeinsam getragen wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Jürgen Seidel dazu abschließend.
In diesem Zusammenhang erhielten wir ein Statement von Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn (Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs) und Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit (Pommersche Evangelische Kirche) zur aktuellen Entwicklung beim Thema Bäderverkaufsverordnung: „Wir haben zur Kenntnis genommen, dass sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern entschlossen hat, gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald vom 7. April 2010 zum Normenkontrollverfahren gegen die Bäderverkaufsverordnung entsprechende Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und die Pommersche Evangelische Kirche gehen weiterhin davon aus, dass das Wirtschaftsministerium des Landes M-V zeitnah eine neue Bäderverkaufsverordnung erlassen wird, die dem Grundgesetz, der Landesverfassung und dem Ladenöffnungsgesetz entspricht und so Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft. Einer dem Recht entsprechenden Bäderverkaufsverordnung, die den Sonntagseinkauf maßvoll regelt, werden sich die beiden evangelischen Kirchen in M-V auch in Zukunft nicht verschließen.“ Auch Schwester Cornelia Bührle, die Ständige Beauftragte der Erzbischöfe von Berlin und Hamburg, äußert sich zur aktuellen Situation: „Das überrascht mich nicht. Fairerweise war ich vorab informiert worden. Die Beweggründe des Ministers sind politisch nachvollziehbar. Der Minister muss jetzt erst einmal Zeit gewinnen für die Erarbeitung einer neuen Bäderverkaufsverordnung, die sich ja in den Grenzen der Rechtsprechung bewegen muss. In juristischer Hinsicht darf man gespannt sein, wann und wie das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird.“
« Nächster Artikel
Blaue Flaggen übergeben
Vorheriger Artikel »
Blue Wave Festival Rügen 2010
