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Dieser Artikel wurde am 30. März 2011 um 06:40 Uhr in der Rubrik Titelthema veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Bäderregelung wieder in Kraft!

Sonntagsöffnungszeiten von 13 bis 18 Uhr

Insel Rügen (gü/DR). Das freut die Einzelhändler der Insel! Am letzten Sonntag trat wieder die Bäderregelung in Kraft. Damit können Geschäfte im Einzelhandel in der Zeit von 13 bis 18 Uhr öffnen und für ihre Kunden da sein.

„Die Regelung ist das Ergebnis von Verhandlungen mit Kammern, Verbänden, Kirchen und Gewerkschaften. Sie berücksichtigt verschiedenste Interessenlagen“, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel (CDU) im Vorfeld der beginnenden Sonntagsöffnung. Sein Ministerium hatte im letzten Jahr den Kompromiss auf den Tisch gelegt, nachdem die Kirchen geklagt hatten (der OSTSEE ANZEIGER - Der Rüganer berichtete). „Mir bleibt wichtig, dass es im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern weiterhin möglich ist, die Geschäfte in den touristisch bedeutsamen Regionen zwischen März und Oktober zu öffnen und damit ein attraktives touristisches Angebot zu gewährleisten.“

Die Verordnung regelt die Möglichkeiten zur Ladenöffnung in Kur- und Erholungsorten, touristischen Schwerpunktgebieten und den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg sowie der Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund. In 96 Orten und Ortsteilen können Geschäfte zwischen dem letzten Sonntag im März und Ende Oktober mit Ausnahme der Feiertage zwischen 13 und 18 Uhr öffnen.

Auf der Insel Rügen sind alle anerkannten Erholungsorte und Ostseebäder sowie einige touristisch relevante Gemeinden in die Lage versetzt, am Sonntag die Öffnung für Einzelhandel zu erlauben. Aber auch hier gibt es mit der neuen Verordnung Einschränkungen.

Das Oberverwaltungsgericht Greifwald hatte mit dem Urteil vom 7. April 2010 die bis dahin geltende Bäderverkaufsverordnung für unwirksam erklärt. Vor allem wurde moniert, dass die Bäderregelung den Ausnahmecharakter von Einkäufen an Sonntagen nicht angemessen berücksichtigt hatte. Baumärkte, Möbel- und Autohäuser bleiben sonntags landesweit geschlossen, Anbieter sogenannter weißer und brauner Ware, also Hausgeräte, Kühlschränke oder Hifi-Technik und TV-Geräte sind ausgeschlossen, ebenso Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern. Die Sortimente geöffneter Geschäfte sind auf den regional typischen touristischen Bedarf eingeschränkt.

Die Weltkulturerbestädte Wismar und Stralsund können bis zu 20 Sonntage im Jahr, die Zentren der anderen kreisfreien Städte bis zu zehn Sonntage öffnen. Es gilt aber der Grundsatz, dass der gewerbliche Verkauf höchstens an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen erfolgen dürfe.

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