B96n - Unendliche Geschichte geht immer weiter
Udo Timm: Landkreis blockiert derzeit den Fortgang der Planfeststellung zur B96n
Rügen (apf). „Durch das Land Mecklenburg- Vorpommern wurde am 3. April 2008 die Vogelschutz-Gebietskulisse an die EU-Kommission gemeldet. Die in Vorbereitung des Meldeverfahrens oftmals zitierte Planungssicherheit ist damit aber noch nicht erreicht. Während bei der Ausweisung von FFH-Gebieten sowohl Rechts- oder Verwaltungsvorschriften als auch vertragliche Vereinbarungen ausreichen, müssen bei Vogelschutzgebieten die Mitgliedstaaten diese Gebiete zu ’Schutzgebieten’ nach nationalem Recht erklären. Solange eine wirksame Ausweisung der Gebiete fehlt, findet auf sie der gegenüber der FFH-Regelungen strengere Artikel 4 Absatz 4 der Vogelschutzrichtlinie Anwendung. Dieser verbietet Beeinträchtigungen der Lebensräume und die erhebliche Belästigung der Vögel in den geschützten Gebieten und kann nur durch überragende Gemeinwohlbelange, wie etwa den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, überwunden werden. Die Fortsetzung und der Abschluss des Genehmigungsverfahrens zur B96n ist von diesem Problem betroffen“, so begründete Landrätin Kerstin Kassner in ihrem Bericht an den Kreistag vom 10. Juli 2008 dringenden Handlungsbedarf für das schnelle Vorankommen der Planungen zum Neubau der Rügener Magistrale. Und sie stellte in diesem Zusammenhang weiter heraus: „Zwar liegt die Trasse der B 96n außerhalb des Vogelschutzgebietes, doch zeigten die Untersuchungen im Zuge der Genehmigungsverfahren, dass Beeinträchtigungen von Vögeln nicht ausgeschlossen werden können. Aus diesem Grund wurde die Planung verändert und eine Trassenoptimierung herbeigeführt. Die dazu durchgeführte Verträglichkeitsprüfung ergab, dass nunmehr die Schutz- und Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet Nr. 28 (Vorpommersche Boddenlandschaft) nicht mehr beeinträchtigt werden. Das reicht aber nicht aus. Um Planungssicherheit zu erhalten, ist die Ausweisung als Schutzgebiet erforderlich. Die Planfeststellungsbehörde rechnet ansonsten mit einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss mit der Begründung, dass die Unterschutzstellung des angrenzenden Vogelschutzgebietes noch nicht erfolgt ist.“
Nach dem Landesnaturschutzgesetz gebe es keine Schutzkategorie "Vogelschutzgebiet". Im Rahmen der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes sei die Einführung einer solchen Kategorie vorgesehen. Das werde aber frühestens 2010/2011 erfolgen. Denkbar wäre auch eine Ausweisung als Naturschutzgebiet, doch ist hierbei ein komplizierter Verfahrensweg nötig. Seitens der Landesregierung wurde daher vorgeschlagen, dass der Landkreis Rügen schneller zum Ziel kommt, wenn die betroffenen Flächen als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen werden. Eine LSG Verordnung kann durch die Landrätin erlassen werden.
Bereits am 25. Juni 2008 beauftragte der Kreisausschuss Landrätin Kerstin Kassner, Verordnungen zu den LSG Westrügen und LSG Südrüge - Zudar auf den Weg zu bringen. „Das Rechtsetzungsverfahren könnte Anfang 2009 abgeschlossen sein“, so die Landrätin in ihrem Bericht an den Kreistag am 10. Juli 2008.
Ein erster Schritt wurde dann im März 2009 realisiert, indem die Verordnung über das LSG Westrügen in Kraft gesetzt wurde. Seitdem herrscht Stille. „Mit Schreiben vom 24. November 2009 habe ich Landrätin Kerstin Kassner um Informationen zum Stand des Rechtsetzungsverfahrens bezüglich des Landschaftsschutzgebietes Südrügen - Zudar als grundlegende Voraussetzung zum Neubau der B96n gebeten, da ich beabsichtigte, das Thema Neubau der B96n im Verkehrsausschuss und im Agrarausschuss des Landtages auf die Tagesordnung setzen zu lassen", so MdL Udo Timm. Bis zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe gab es darauf jedoch noch keine Antwort.
Auf der letzten Sitzung des Landtages vor Weihnachten war die B96n trotzdem ein Beratungsgegenstand. Zuvor hatte Udo Timm Verkehrsminister Volker Schlotmann im Ausschuss zum Thema befragt. Von ihm kam die eindeutige Aussage, dass die Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens zur B96n an einem Punkt angelangt ist, wo man nicht weiter kommt, weil die Rechtsetzung eben des LSG Südrügen - Zudar noch nicht erfolgt sei.
Auch auf der Fraktionsklausur der CDU Anfang des Jahres in Berlin spielte das Thema B96n eine Rolle. „Hier hat der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Enak Ferlemann, zuständig für den Straßenbau im ländlichen Raum, unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass die Mittel zum Neubau der B96n in uneingeschränkter Höhe zur Verfügung stehen. Der einzige Grund, dass das Planfeststellungsverfahren zur Vorbereitung des Baustartes nicht abgeschlossen werden kann sei die fehlende Rechtsetzung des zweiten Landschaftsschutzgebietes“, so Udo Timm. Er ist mehr als verärgert über die mangelnde Information seitens des Landkreises in Person von Landrätin Kerstin Kassner. „Warum hat die Landrätin auf meine Anfrage bisher nicht geantwortet“, stellt er die Frage in den Raum. „Die Information durch Landrätin Kerstin Kassner ist in dieser Beziehung mehr als mangelhaft und durch die fehlende Rechtsetzung des LSG Südrügen - Zudar blockiert sie derzeit als einzige das Vorankommen zum Neubau der B96n“, so Udo Timm. Und er steht mit dieser Einschätzung nicht alleine da.
„Durch diese Verzögerung, aus welchen Gründen auch immer, verlieren wir wieder viel Zeit“, mahnt Timm an. „Wenn das Projekt B96n irgendwann, nach Rechtsetzung des LSG Südrügen - Zudar, Mitte des Jahres 2010 planfestgestellt ist, braucht es etwa ein weiteres halbes Jahr bis zum Abschluss des Verfahrens. Die Baureife wäre dann frühestens Mitte 2011 hergestellt, vorausgesetzt, es gibt keine Klage gegen den Beschluss. Wenn eine Klage kommt, dann könnte sich der Baustart sehr leicht auf 2014 verschieben“, stellt MdL Udo Timm heraus. Ein Umstand, den man so nicht hinnehmen kann, wenn es darum geht, Wirtschaft und Tourismus auf der Insel weiter zu entwickeln. „Ohne die neue Trasse der B96n werden wir unsere Verkehrsprobleme auf der Insel nicht lösen können. Das trifft einerseits im touristischen Bereich den von der Insel abfließenden Verkehr bei Urlauberwechsel und andererseits den Fährhafen Mukran als Drehscheibe zwischen Mitteleuropa, Scandinavien und dem Baltikum. Die Zukunft des Fährhafens Sassnitz-Mukran wird durch die mangelhaft ausgelegten Verkehrswege und Hinterlandanbindung ausgebremst“, fasst Udo Timm zusammen.
Für Timm steht es außer Frage: Wenn der Landkreis und die Landrätin die Dringlichkeit der Ausweisung der geforderten LSG erkannt hat, was die Landrätin in ihrem oben erwähnten Bericht an den Kreistag schon 2008 bekundet hat, dann müssen die Mühlen schneller mahlen - auch dann, wenn möglicherweise Sand im Getriebe ist. Schließlich gelte es im Großen wie im Kleinen, dass man sich, zur Erreichung eines Zieles, immer auf die Hauptaufgabe konzentrieren müsse. Tut man das nicht, gerät man leicht ins Abseits ...
« Nächster Artikel
Internationale Grüne Woche in Berlin
Vorheriger Artikel »
Rügen hat den Winter gut im Griff
