Ausnahmegenehmigung für die B 96n erwirken
Wirtschaftsrat der CDU geht in die Offensive: Das Land muss reagieren!

Altefähr am 19. September 2004: Seither hat sich an der B 96n nichts mehr getan. Wann ist Baustart? Foto: Pfaffe
Von Andreas Pfaffe
Rügen. Erneut hat der Wirtschaftsrat der CDU e.V., Sektion Rügen, am Montag dieser Woche Vertreter aus Politik und Wirtschaft in das Bergener Parkhotel eingeladen, um über den aktuellen Sachstand des Bauvorhabens der Bundesstraße 96n im Bereich Altefähr-Bergen auf Rügen und notwendige Aktivitäten für den schnellstmöglichen Baubeginn zu beraten. Der Bund hat alles getan, dass die Finanzierung der B 96n steht, nun liegt die ausschließliche Verantwortung für den Beginn des Baus beim Land Mecklenburg-Vorpommern, so Sektionssprecher Volker Boche. Dies habe ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP in der vergangenen Woche im Schweriner Landtag bestätigt.
"Die Sache mit der Brücke ist ja richtig, es ergreift nur die Menschen die Sorge, dass in Altefähr der Stau dann doch noch kommt. Und insofern müssen wir hier mit der DEGES und mit allen, die dafür Verantwortung tragen, noch hart arbeiten. Die Voraussetzung dafür muss erst einmal jetzt sein, dass das Land die entsprechenden FFH-Gebiete meldet, dass dann endlich die Prozeduren der Umweltverträglichkeitsprüfung auch abgearbeitet werden können. Aber wichtig ist vor allem, dass es erst mal vorangeht und ich hoffe, dass die neue Landesregierung dafür auch ein Garant ist", so Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beim Neujahrsempfang in ihrem Wahlkreis mit dem Verweis darauf, dass die Finanzierung des Neubaues der B 96n durch den Bund gesichert sei.
Die Aufgabe des Landes bestehe nun darin, die Nachmeldung der Vogelschutzgebiete, genauer der auszuweisenden Nahrungsplätze, an die EU zu realisieren. Erst dann könne das Planfeststellungsverfahren durch einen Planfeststellungsbeschluss als Voraussetzung für einen schnellen Baubeginn erwartet werden, so Thomas Höppner, Fachbereich Verkehrspolitik bei der IHK zu Rostock.
Volker Boche verwies in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben von der Umweltbehörde des Landkreises, nachdem ein Nahrungsplatz für Vögel jeweils der Platz sei, an welchem Futter angebaut werde. Und Vögel suchen sich diese Plätze, so dass eine Ausweisung der Futterplätze im Zuge der Fruchtfolge jedenfalls nur temporären Charakter hätte. Deshalb wolle man nun auf der Grundlage der behördlichen Stellungnahmen zur Nachmeldung der Nahrungsplätze eine Ausnahmegenehmigung im Land erwirken, die einen vorzeitigen Baubeginn ermöglicht. Auch Rolf Kammann, Amtsleiter des Rügener Amtes für Wirtschaft und Kultur, sieht die Sache so, dass auf fachlicher Ebene die notwendigen Meldungen schon jetzt abgegeben werden können, so dass bis Jahresmitte der Planfeststellungsbeschluss käme. Wir müssen noch stärker die Wirtschaft und die hier arbeitenden Menschen in die Bemühungen einbeziehen und das Problem im Zusammenhang mit gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen darstellen, so Rolf Paarmann, Geschäftsführer der IHK zu Rostock. In diesem Zusammenhang stellte er aber auch heraus, dass das Verbandsklagerecht, mit dem nach Planfeststellungsbeschluss zu rechnen sei, weitere Verzögerungen bei der Realisierung der B 96n nach sich ziehen könne. Und eben deshalb müsse das Verbandsklagerecht auf den Prüfstand, so Volker Boche der darauf verwies, dass die Bürgerinitiative Pro A20/Rügenanbindung stärker in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden sollte.
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