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Dieser Artikel wurde am 29. August 2007 um 00:58 Uhr in der Rubrik Vogelgrippe (Aktuell) veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Aus dem Landwirtschaftsministerium

Minister Dr. Backhaus warnt vor Einschleppungsgefahr bei Geflügelpestvirus

Schwerin/Rügen (RA). Im Zusammenhang mit dem jüngsten Ausbruch der Geflügelpest in einem Entenzuchtbetrieb in Bayern appelliert der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus nochmals an die Geflügelhalter im Lande, alle Vorsorgemaßnahmen strikt einzuhalten, die gegen die Einschleppung des Erre-gers in Nutzgeflügelbestände gerichtet sind.

„Insbesondere im Freien gelagertes Stroh, das als Einstreu für Geflügelställe vorgesehen ist, kann mit dem jetzt einset-zenden Vogelzug ein hohes Risiko für die Einschleppung des Geflügelpest-Virus darstellen“, stellt der Minister fest. Das gelte besonders für Gebiete nahe Rast- und Schlaf-plätzen von Zugvögeln oder anderer großer Vogelan-sammlungen. Daher sollten Stroh oder sonstiger Einstreu für Geflügelställe bereits mindestens acht Wochen vor Verwendung unter Verschluss eingelagert worden sein.

„Die lückenlose Einhaltung des Seuchenschutzes ist nach wie vor unabdingbar“, ergänzt Dr. Backhaus. „Hierzu ge-hört, den Personen- und Tierverkehr in Geflügelhaltungen so weit wie möglich einzuschränken und Schutzkleidung beim direkten Betreten der Stallungen zu tragen. Zu- und Abgänge sowie Futterlieferungen bzw. die Entsorgung von Geflügeldung sind zu dokumentieren.“ Insbesondere sei der Kontakt zwischen Wild- und Nutzge-flügel möglichst zu verhindern. Daher sind vor allem in Freilandhaltungen tägliche Kontrollen hinsichtlich verende-ter Wildvögel, darunter insbesondere Wasser- und Raub-vögel, notwendig.

„Erhöhte Tierverluste in den Geflügelbeständen sind um-gehend dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen“, mahnte Minister Dr. Backhaus und erinnerte daran, dass sich jeder Tierhalter bei der Tierseuchenkasse anzumelden hat.

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