Aufhebung von Teilen des Geflügelpest-Sperrbezirkes auf Rügen
Handelsverbot und Stallhaltungspflicht bleiben bestehen
Rügen (RA). Mit Wirkung vom 20. April 2006 werden große Teile der Insel Rügen zum Wildvogel-Geflügelpest-Beobachtungsgebiet erklärt. Der Sperrbezirk bleibt nur für folgende Gebiete bestehen:
- Amt Mönchgut-Granitz ohne die Gemeinde Zirkow (Gemeinde Zirkow wird Beobachtungsgebiet)
- gesamte Amtsbereich der Stadt Putbus
- die Ortslage von Altefähr und Grahlhof sowie die Halbinsel Drigge.
Die Aufrechterhaltung der Sperrbezirke resultiert aus den Nachweisen des Geflügelpestvirus in den genannten Gebieten bzw. in Stralsund (Dänholm, Devin) von Anfang April. Eine Umwandlung dieser Sperrbezirke in Beobachtungsgebiete wäre nach derzeitiger Befundlage zum 27. April 2006 möglich.
Für die individuellen Geflügelhalter ändert sich mit der Aufhebung des Sperrbezirkes und der Festlegung als Beobachtungsgebiet kaum etwas. Ein Geflügelhandel bzw. Zukauf von Geflügel ist weiterhin nicht möglich. Die Aufstallungspflicht, die auch weiterhin kontrolliert wird, bleibt bis mindestens 30. April 2006 bestehen. Dies ist in der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest festgelegt und gilt unabhängig davon, ob ein Sperrbezirk, ein Beobachtungsgebiet oder ein freies Gebiet vorliegt. Ob die Aufstallungspflicht, wie zur Zeit diskutiert, über den 30. April 2006 hinaus verlängert wird, bleibt abzuwarten.
Eine Aufhebung des Beobachtungsgebietes und die damit verbundene Möglichkeit des Zukaufs von Geflügel ist nach derzeitigem Stand frühestens zum 29. April 2006 für den nördlichen Teil Rügens und zum 06. Mai 2006 für den südlichen Bereich Rügens realisierbar. Genaueres kann erst nach Vorliegen kommender Untersuchungsergebnisse festgelegt werden. Dies wird rechtzeitig bekannt gegeben.
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