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Dieser Artikel wurde am 29. November 2011 um 13:31 Uhr in der Rubrik Allgemeines veröffentlicht. Sie können diesen Artikel auch ausdrucken.

Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft 2011 aus:

Kontenklärung schnell beantragen!

Bergen auf Rügen (DR). Wer in der ehemaligen DDR gelebt und gearbeitet hat, sollte jetzt seinen Versicherungsverlauf bei der gesetzlichen Rentenversicherung noch einmal gründlich prüfen. Sind alle Zeiten lückenlos enthalten? Stimmen die Entgelte? Vor allem, wenn Lücken für eine Beschäftigung in der DDR bestehen, sollten Sie sich mit der sogenannten Kontenklärung beeilen.

Hintergrund ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen aus der DDR. Diese läuft Ende 2011 ab. Nur bis zu diesem Zeitpunkt sind Betriebe, Nachfolgefirmen oder Archive verpflichtet, die Unterlagen aufzuheben.

Wichtig sind die Lohnunterlagen aus der DDR insbesondere dann, wenn das SV-Buch beispielsweise unvollständige Zeiträume oder fehlende Entgelte aufweist oder wenn Einkünfte über der damals in der DDR geltenden Beitragsbemessungsgrenze erzielt wurden – diese könnten als „zusätzliche Arbeitsverdienste“ berücksichtigungsfähig sein. Immer dann wird eine Entgeltbescheinigung benötigt, die aber nur noch bis zum Ende dieses Jahres von den entsprechenden Stellen ausgestellt werden kann, beziehungsweise aufbewahrt werden muss.

Soweit Fragen zu diesem Thema bestehen, beraten die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung gern in den Auskunfts- und Beratungsstellen und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48022.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord mit Sitz in Lübeck betreut rund 1,9 Millionen Versicherte und zahlt über eine Million Renten. Mit ihrem Netz an Beratungsstellen ist sie in allen Fragen der Rente, Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.