Artikel: Auch das noch! Behörden verärgern Urlauber!
Reaktion des Nationalparkamtes Vorpommern und der Wasserschutzpolizeidirektion M-V
Westrügen (RA). Das Nationalparkamt Vorpommersche Boddenlandschaft schrieb an die Redaktion: Am 30. August erschien im RÜGANER ANZEIGER ein Artikel über Kontrollen des Nationalparkamtes und der Wasserschutzpolizei auf den Gewässern zwischen Schaprode und Hiddensee. Das war die Betrachtung aus der einen Seite. Wir bitten Sie, auch die andere Seite zu Wort kommen zu lassen und die beigefügte Pressemitteilung abzudrucken. Nachfolgend der ungekürzte Wortlaut dieser Pressemitteilung: Mit Unverständnis haben das Nationalparkamt und die Wasserschutzpolizei die polemischen Behauptungen im RÜGANER ANZEIGER vom 30. August 2006 zur Kenntnis genommen.
Grund der erhitzten Gemüter in Schaprode sind Kontrollen der Wasserschutzpolizei auf den Gewässern vor Westrügen. Diese dienen dazu, das geltende Recht, insbesondere die Befahrensregelungsverordnung, durchzusetzen. Diese Regelung ist seit 1997 in Kraft und ist seit dem 1.1.2006 um das Verbot des Kite-Surfens im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, mit Ausnahme des Bereiches Suhrendorf, erweitert worden. Was also kontrolliert die Wasserschutzpolizei? Das, was im Straßenverkehr als Kontrolle von jedermann selbstverständlich akzeptiert wird: Die Geschwindigkeit. Daneben wird ferner darauf geachtet, dass die Natur, und um die geht es vornehmlich in einem Nationalpark, nicht beeinträchtigt wird.
Geregelt wurde dies ebenfalls in der Befahrensregelungsverordnung durch die Ausweisung von Zonen, die nicht befahren werden dürfen und das Verbot des Kite-Surfens. Dies alles ist dem Bürgermeister der Gemeinde Schaprode bestens bekannt. Bedauerlich ist, dass eben dieser Bürgermeister als Vertreter eines öffentlichen Amtes nicht gewillt oder in der Lage ist, Sachlichkeit walten zu lassen, sondern sich den Frust einiger Urlauber zunutze macht, um gegen Behörden Polemik zu betreiben. Im Sinne der Wünsche der Urlauber sollten die Gemeinde und ihr Bürgermeister dazu übergehen, die Touristen dahingehend zu beraten, wo diese Ruhe haben und einfach angeln können und nebenbei auf die wunderbar anzuschauende See zwischen Rügen und Hiddensee blicken können.
Dem Autor des Artikels ist vorzuwerfen, vor Fassung der-artiger unberechtigter Anschuldigungen, nicht den Kontakt zu den betroffenen Behörden gesucht zu haben. Unvoreingenommene Pressearbeit zeichnet sich durch korrekte Recherche und sachliche Darstellung aus. Beides lässt der vorliegende Artikel vermissen. Nationalparkamt Vorpommern / Wasserschutzpolizeidirektion Mecklenburg-Vorpommern
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